Mittwoch, 24. März 2010 - 11 Uhr - Wiese am Landtag in Düsseldorf
Rund 10.000 Kinder und ihre Mütter suchen jährlich Schutz vor Gewalt in den Frauenhäusern in Nordrhein-Westfalen. Diese Zahl, aber auch die Misshandlungsgeschichte jeder einzelnen Frau, lassen keinen Zweifel an der Notwendigkeit und Bedeutung der Arbeit in den Frauenhäusern. Trotzdem ist ihre Finanzierung auch nach 33 Jahren eine "freiwillige Leistung" und immer wieder vom politischen Willen von Land und Kommunen abhängig.
Die Konferenz der Frauenhäuser NRW fordert die Landesregierung auf, sich für eine gesetzliche Absicherung stark zu machen. Artikel 2 des Grundgesetzes, der den Staat zum Schutz von Frauen und Kindern vor häuslicher Gewalt verpflichtet, lässt keine Entscheidung nach Kassenlage zu.
Um ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen, haben die Frauenhäuser im vergangenen November die Kampagne "Schwere Wege leicht machen" gestartet und bereits mehrere zehntausend Unterschriften für eine einzelfallunabhängige und bedarfsgerechte Finanzierung der Frauenhäuser auf gesetzlicher Grundlage gesammelt.
Am 24. März findet auf der Wiese neben dem Landtag eine Demonstration mit bunten Aktionen statt. Unter anderem werden die LandespolitikerInnen zu einem "Hürdenlauf" passend zum Motto der Kampagne eingeladen.
Am internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen startet die Kampagne für eine bedarfsgerechte, gesicherte Finanzierung von Frauenhäusern in Nordrhein-Westfalen. Mit der Kampagne fordern die Frauenhäuser einem Rechtsanspruch auf staatlichen Schutz und einer gesicherten Finanzierung.
Frauenhäuser sind in NRW seit über 30 Jahren unverzichtbarer Bestandteil der sozialen Infrastruktur zum Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt. Für rund 10.000 Frauen und Kinder sind Frauenhäuser in NRW jährlich der einzige Zufluchtsort. Die Landesmittel sind bereits seit Jahren gedeckelt, gleichzeitig sind die Anforderungen an die Frauenhäuser stetig angestiegen, z.B. durch die Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes, Kooperationen mit Polizei, Justiz, Jugendhilfe in Runden Tischen gegen häusliche Gewalt sowie die Begleitung gewaltbetroffener Frauen bei der Durchsetzung von Sozialleistungen nach dem SGB II.
Nach dem Grundgesetz gibt es die staatliche Verpflichtung, Frauen und deren Kinder vor häuslicher Gewalt zu schützen, Gewalt zu verhindern und ihr vorzubeugen. Frauenhäuser müssen allen von Gewalt betroffene Frauen und Kinder kostenlos Zuflucht und unbürokratische Hilfe bieten können – unabhängig von ihrem Einkommen, ihrer Herkunft oder ihrem Aufenthaltsstatus.
Der Schutz von Frauen und Kindern vor häuslicher Gewalt ist eine Pflichtaufgabe des Staates. Die Finanzierung von Frauenhäusern darf keine „freiwillige Leistung" bleiben!
Mit einer Postkartenaktion werden Landespolitikerinnen und Landespolitiker aufgefordert,
Postkarten mit unterschiedlichen Motiven sowie Unterschriftenlisten stehen auf der Kampagnenseite www.schwerewegeleichtmachen.de unter "Materialien" zur Verfügung.
Die Kampagne kann aber auch online unterstützt werden
Online-Unterstützung