Der Paritätische in NRW. Wir verändern.
Neben den Plänen zur Novellierung des Landespflegegesetzes sowie des Wohn- und Teilhabegesetzes in NRW ist auf Bundesebene das Anhörungsverfahren zur Änderung des Pflegeversicherungsgesetzes angelaufen. Der Paritätische begrüßt den angestrebten Ausbau von Leistungen im ambulanten Bereich. Gleichzeitig warnt er vor zunehmender Bürokratisierung und spricht sich für eine breite Palette verschiedener Angebote für Menschen mit Unterstützungsbedarf aus.
Schon 2011 sollte laut Bundesgesundheitsministerium das „Jahr der Pflege“ werden. Doch erst im Januar 2012 hat das Ministerium mit dem Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung“ erste Schritte eingeleitet: fast drei Jahre nachdem der Beirat zur Weiterentwicklung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs umfassende Empfehlungen zur Umsetzung einer Pflegereform erarbeitet hat.
Schönheitsreparaturen reichen nicht
Nach dem Referentenentwurf sollen einzelne Leistungsbausteine in der Pflegeversicherung verbessert und neue Leistungselemente eingeführt werden. Erkennbar ist der Ansatz, die Versorgung von Menschen mit Demenz zu verbessern und die Leistungen im ambulanten Bereich auszubauen. Doch die Umsetzung der Vorschläge des Beirats, die nach Schätzung des Paritätischen Gesamtverbandes vier bis fünf Mrd. Euro kosten würde, soll weiterhin erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Damit wird die Bundesregierung ihren eigenen Ankündigungen nicht gerecht. An einem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, der den tatsächlichen Hilfe- und Unterstützungsbedarf realitätsgerecht abbildet, führt fachlich kein Weg vorbei. Gleichzeitig muss die Pflegefinanzierung auf eine solide Grundlage gestellt werden, so die Forderungen des Paritätischen.
Landespflegerecht mit breitem Gestaltungsauftrag
Zeitlich parallel laufen in Nordrhein-Westfalen die Beratungen zur Neuordnung des Pflegerechts auf Landesebene. Am 7. Februar hat die Landesregierung Eckpunkte zum Landespflegegesetz sowie zum Wohn- und Teilhabegesetz vorgestellt. Die Landesregierung formuliert dabei für sich einen über eine reine Umsetzung des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) hinausgehenden Gestaltungsauftrag. Zentrales Ziel ist es, Menschen dabei zu unterstützen, ihren Lebensmittelpunkt auch bei Unterstützungs- und Pflegebedarf selbst zu bestimmen. Voraussetzung dafür sind wohnortnahe (also quartiersbezogene) Wohn- und Pflegearrangements, die den individuellen Bedürfnissen entsprechen. Dazu sind mehrere Maßnahmen geplant:
Die in Nordrhein-Westfalen mit privaten und öffentlichen Investitionen geschaffenen Pflegeangebote sollen erhalten und wo nötig modernisiert werden. Modernisierung hat deshalb Vorrang vor Neubau. Erkennend, dass mit diesen Maßnahmen allein die Zukunftsfestigkeit der Pflege nicht erreicht werden kann, fordert auch die Landesregierung vom Bund die Umsetzung einer echten Pflegereform mit einer deutlichen Erweiterung der Finanzierungsbasis.
Bürokratisierung vermeiden
Bundes- und Landesebene folgen weiterhin dem Grundsatz ambulant vor stationär. Die Pläne des nordrhein-westfälischen Gesetzgebers zum Ordnungsrecht versuchen diesem Umstand durch eine Neustrukturierung des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) Rechnung zu tragen. So soll künftig zwischen sechs Organisationsformen unterschieden werden. Der Umfang der Meldepflichten und Kontrollrechte durch die Aufsichtsbehörden soll bestimmt sein durch den Umfang der strukturellen Abhängigkeit der betreuten Menschen von den Leistungsanbietern: Während stationäre Einrichtungen weiterhin vollumfänglich der Aufsicht und Kontrolle unterliegen, soll für ambulante Dienste vorrangig eine (An-)Meldeverpflichtung gelten. Inwieweit damit tatsächlich Verbesserungen für die betroffenen Menschen erreicht werden, muss beobachtet werden. Es ist auf der anderen Seite zu befürchten, dass schon die Ausweitung des Geltungsbereiches des WTG allein zu zusätzlicher Bürokratie führt – und weitere Begehrlichkeiten der Aufsichtsbehörden nach (noch) umfassenderer Einsichtnahme weckt.
Vielfalt der Angebote erhalten
Die Gesetzgebungen in Bund und Land werden vom Paritätischen im laufenden Verfahren kritisch begleitet und in der Geltungsphase auf ihren Erfolg hin bewertet. Gerade die Landesregierung formuliert ambitionierte Ziele für die Weiterentwicklung der Versorgung für pflegebedürftige Menschen. Die Möglichkeit zum Verbleib in den eigenen vier Wänden ist dabei nicht nur ein gesetzgeberisches Gebot. Gerade mit diesem Ziel sind im Paritätischen in den vergangenen Jahren zahlreiche neue Angebote entstanden. Allerdings dürfen die über 150000 Menschen in NRW, die in stationären Pflegeeinrichtungen leben und für die diese Versorgungsform aufgrund ihrer individuellen Bedürfnisse die geeignete ist, nicht vergessen werden. Alle Akteure im Pflegegeschehen sollten daher – unabhängig von ihrer eigenen Profession und politischer Zielrichtung – beachten, dass sich eine zukunftsfeste Versorgungslandschaft für pflegebedürftige Menschen in NRW durch die Vielfalt der Angebotsformen auszeichnen muss. Dabei gilt es, alle Initiativen, Beratungsangebote, Einrichtungen und Dienste zu stützen und weiterzuentwickeln, damit jeder unterstützungsbedürftige Mensch die Angebote findet, die seinen Bedürfnissen und persönlichen Neigungen entsprechen.
Ausdruck aus:
http://www.paritaet-nrw.org/content/e12020/e29650/index_ger.html
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