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Revision des Kinderbildungsgesetzes (KiBiZ)

Eine Stufe, aber noch lange keine Treppe

Die erste Stufe der Revision des Kinderbildungsgesetzes KiBiz steht vor dem Abschluss: Die Veränderungen gehen in die richtige Richtung. Doch die erste Stufe der KiBiz-Revision bleibt in vielerlei Hinsicht unvollendet. Die Verbesserung der personellen Rahmenbedingungen bleibt auf halbem Wege stecken und zahlreiche Änderungen können durch die späte Verabschiedung im kommenden Kindergartenjahr kaum sinnvoll wirksam werden.

Am 22. Juni 2011 fand die Anhörung der beteiligten Landtagsausschüsse zum 1. KiBiz-Änderungsgesetz statt. Nahezu alle Expertinnen und Experten betonten, dass die von der Landesregierung geplanten Veränderungen in die richtige Richtung weisen. Hierzu gehören unter anderem:

  • zusätzliche Ergänzungskraftstunden in Angeboten für unter dreijährige Kinder,
  • eine bessere Förderung von Kindern mit Behinderung durch zeitnahe Finanzierung,
  • Verbesserung der Planungsflexibilität durch Umgestaltungsmöglichkeiten zwischen dem 15. März und dem 1. August eines Kindergartenjahres,
  • die Verbesserung von Chancengleichheit durch die Einführung eines letzten beitragsfreien Kindergartenjahres.

Konnexitätsfragen vernachlässigt
Gleichzeitig gab es zahlreiche Hinweise darauf, dass insbesondere die komplizierte Zurverfügungstellung von zusätzlichen Ergänzungskraftstunden erheblichen bürokratischen Aufwand erzeugt oder womöglich gar nicht in der Praxis ankommt. Zwar haben sich die Kommunen aus der Mitfinanzierung dieser zusätzlichen Stunden zurückgezogen. Allerdings hätte die noch im Referentenentwurf gut gestaltete Maßnahme gelingen können, wenn die Beteiligten die mit dem Modell verbundenen Konnexitätsfragen achtsam und nachhaltig gemeinsam bearbeitet hätten.

Qualität bleibt auf der Strecke
Die qualitativen Verbesserungen in den strukturellen Arbeitsbedingungen der Tageseinrichtungen bleiben deutlich hinter den Aufwendungen für die Streichung der Elternbeiträge zurück. Damit droht in der Auseinandersetzung um Elternbeitragsfreiheit und Qualität die Entwicklung der für die Qualität maßgeblichen Rahmenbedingungen zu kurz zu kommen.

Zeitschiene fragwürdig
Anfang Juli 2011 werden die Ausschüsse die Ergebnisse der Anhörung auswerten und am 20. /21. Juli 2011 soll das Änderungsgesetz in zweiter und dritter Lesung verabschiedet werden. Knapp zehn Tage später beginnt das neue Kindergartenjahr mit einem dann geänderten Kinderbildungsgesetz. Eine sinnvolle Umsetzung der Änderungen zum neuen Kindergartenjahr ist damit nur schwer möglich.

 



 
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