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Inklusion

Inklusion bedeutet Einbeziehung, Einschluss, Dazugehörigkeit. Es geht um das selbstverständliche Dabeisein von Menschen mit Behinderung in einer Gesellschaft für alle. Das setzt mehr voraus, als nur technische und räumliche Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung zu schaffen. Ziel ist es, dass die Gesellschaft Behinderung als Teil der menschlichen Vielfalt akzeptiert und weniger Berührungsängste zwischen den Menschen mit und ohne Behinderung bestehen. Im Online-Handbuch Inklusion als Menschenrecht befinden sich dazu viele Informationen in Leichter Sprache. www.inklusion-als-menschenrecht.de

Seit 2009 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland rechtsgültig. Somit hat der Anspruch, eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, verbindlichen Charakter erlangt.

Stand der Umsetzung in NRW

Vor zwei Jahren verabschiedeten die Vereinten Nationen das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Damit zeigten sie die Richtung auf, die Bund, Länder und Kommunen in der Inklusion einschlagen sollten. Der Weg zur vollständigen, selbstbestimmten und gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen an unserer Gesellschaft wird jedoch kein leichter sein – und ist nicht zum Nulltarif zu haben.

 

Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Gebärdensprachfilme (DGS) zur UN-Konvention zum Thema Behinderung [Mehr]
Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung, Bundesministerium für Arbeit und Soziales Zum Download (713 KB) [Mehr]
Zwischenbericht der Landesregierung Nordrhein-Westfalen zum Stand der Vorbereitungen des Aktionsplanes "Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“ (barrierefreies PDF; 2,58 MB) [Mehr]


 
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