(Foto: Fotolia.de, Duane Elison)
„Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen“ ist mehr als ein sozialrechtlicher Fachbegriff aus dem SGB XII. Dahinter steht der gesetzlich garantierte Rechtsanspruch auf bedarfsgerechteHilfen für Menschen, die durch verschiedene Barrieren daran gehindert werden, gleichberechtigt und uneingeschränkt an der Gesellschaft teilzunehmen.
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Dieser Rechtsanspruch steht im Mittelpunkt der „Eckpunkte des Paritätischen in NRW zur Diskussion um die Zukunft der Eingliederungshilfe“, die der Landesvorstand einstimmig beschlossen hat. Der Beschluss geht zurück auf eine mehr als einjährige Beratung in den Facharbeitskreisen und Gremien der Mitgliedsorganisationen in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, in der Sozialpsychiatrie und der Suchtkrankenhilfe. „Damit haben wir eine gemeinsame Plattform für unsere Arbeit. Diese Positionsbestimmung hilft uns auf allen politischen Ebenen, in denen Zukunftskonzepte diskutiert werden“, betont Fachgruppenleiter Rudolf Boll.
Die Trägerlandschaft im Paritätischen ist vielfältig. Sie hat ihre Wurzeln in der Selbsthilfe von Menschen mit Behinderungen und ihren Angehörigen, im bürgerschaftlichen Engagement oder zum Beispiel in besonderen heilpädagogischen Konzepten, die zum Beispiel in anthroposophischenGemeinschaften gelebt werden. So sind in den letzten fünfzig Jahren gemeindenahe Dienste und Einrichtungen entstanden. Sie reichen von der Frühförderung und der Betreuung in Kindertagesangeboten, über Wohneinrichtungen und ambulante Wohnkonzepte bis zur Arbeit in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Integrationsbetrieben. Die Unterstützung von Familien, Beratungs-, Freizeit- und Sportangebote sowie die Hilfen für ein selbstbestimmtes Altern für Menschen mit Behinderungen ergänzen die Dienstleistungen in der Eingliederungshilfe.
Mit Blick auf die politische Diskussion um die Zukunft der Eingliederungshilfe warnt der Paritätische vor Einschnitten im Leistungsrecht. „Der Rechtsanspruch auf bedarfsgerechte Hilfen unterstreicht die Würde des Leistungsempfängers gegenüber staatlichem und kommunalem Handeln, aber auch gegenüber den Leistungserbringern von sozialen Dienstleistungen“, betont der Verband und bezieht sich dabei auch auf das erst kürzlich von der Bundesrepublik Deutschland ratifizierte Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte behinderter Menschen.
Die Kosten in der Eingliederungshilfe steigen, weil die Zahl derMenschenmit Behinderungen demografiebedingt zunimmt. Die dadurch wachsenden finanziellenHerausforderungen für die öffentlichen Haushalte dürfen jedoch nicht auf dem Rücken der Betroffenen und ihrer Angehörigen ausgetragen werden. Stattdessen seien gemeindenahe und sozialräumliche Konzepte gefordert, um kommunale Hilfesysteme
zu entwickeln, die das Wunsch und Wahlrecht sichern und gleichzeitig die Chancen zur Selbstbestimmung und die Betreuungsqualität weiter verbessern. Die Effizienz der Hilfen könne erheblich gesteigert werden, wenn die bürokratischen Hürden unterschiedlicher Zuständigkeiten bei den Kostenträgern überwunden werden. Gefordert wird ein individuelles „Case-Management“, um in jedem Einzelfall gemeinsam mit den Leistungsberechtigten ein ortsnahes Netzwerk der Hilfen zu entwickeln. Hierzu kann das „Persönliche Budget“ einen wichtigen Beitrag leisten.
Eine Broschüre zu den „Eckpunkten“ ist in Vorbereitung.
Kontakt:
Rudolf Boll
Leiter der Fachgruppe Sozialbetriebe
Tel. (02 02) 2822-182
rudolf.boll@paritaet-nrw.org