Hintergrund: Das trägerübergreifende Persönliche Budget Seit dem 1. Januar 2008 haben Menschen mit Behinderung einen uneingeschränkten Rechtsanspruch auf das sogenannte Persönliche Budget. Der Alltag zeigt: Der Bedarf an Aufklärung ist groß.
Praxisbeispiel: (K)ein trägerübergreifendes Persönliches Budget Ulrich Roebke aus Brühl ist 38 Jahre alt, hat Downsyndrom und zwei Persönliche Budgets: eines für den Lebensbereich Bildung und ein weiteres für Betreutes Wohnen. Der Weg von der Beantragung bis zur Zusage war lang und steinig.
Regionalkonferenz „Das Persönliche Budget bewegt?!“ Unter dem Motto „Das Persönliche Budget bewegt?!“ findet am 16. Juni 2009 in der Stadthalle Mülheim an der Ruhr (Theodor-Heuss-Platz 1, 45479 Mülheim an der Ruhr) die Regionalkonferenz für Nordrhein-Westfalen statt.
Seit Januar 2008 haben Menschen mit Behinderung einen Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget. Der Alltag zeigt: Der Bedarf an Aufklärung ist groß. [Mehr]