(Foto: Fotolia.de, Franz Pfluegl)
Seit dem 1. Januar 2008 haben Menschen mit Behinderung einen uneingeschränkten Rechtsanspruch auf das sogenannte Persönliche Budget. Nach den Regelungen im Sozialgesetzbuch SGB IX können sie anstelle pauschalisierter Sachleistungen ihr individuell berechnetes Budget als Geldleistung bekommen. Damit sollen die Betroffenen, ihre Angehörigen oder gesetzlichen Betreuer/-innen in die Lage versetzt werden, die erforderlichen Hilfen selbst auszuwählen und zu bestimmen, wie und von wem die Dienstleistungen ausgeführt werden sollen. Der Grundgedanke hinter diesem Angebot: Aus betreuten Klientinnen und Klienten werden Kundinnen und Kunden mit eigenem Geld.
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Nach der dreijährigen Modellphase (bis Dezember 2007) blieben noch viele Fragen zur konkreten Umsetzung und Verbesserung der neuen Leistungsformoffen. Der Alltag zeigt, dass das Persönliche Budget bei den Menschen mit Behinderung, den Leistungserbringern und den Kostenträgern bekannter gemacht werden muss. „Der Bedarf an Aufklärung ist groß. Für eine vertrauensfördernde Umsetzung, die die Ansprüche der Zielgruppe nach Selbstbestimmung und Eigenverantwortung erfüllt, fehlen Informationen und Praxiserfahrung. Das macht die Situation für alle, die mit dem Persönlichen Budget umgehen wollen und müssen, vorerst sehr schwierig“, erklärt Christian Huppert, Fachberater Offene Behindertenhilfe beim Paritätischen NRW. Der Verband bietet beispielsweise über das Paritätische Bildungswerk Infoveranstaltungen zum Entwicklungsstand der neuen Leistungsform an.
(Foto: Lebenshilfe Duisburg)
Grundsätzlich ist das Persönliche Budget so angelegt, dass alle Hilfen trägerübergreifend aus einer Hand finanziert werden sollen. Ein Kostenträger koordiniert dann alle Absprachen mit anderen möglichen Trägern. Wie das Praxisbeispiel von Familie Roebke zeigt, machen die Antragsteller/-innen jedoch ganz andere Erfahrungen: Die Kostenträger sind in der Umsetzung noch sehr unsicher, es gibt zu viele Zuständigkeiten. Christian Huppert: „Damit das trägerübergreifende Persönliche Budget Wirklichkeit wird, müssen die Kostenträger künftig verstärkt Hand in Hand arbeiten.“
Die Erfahrungen in der Beratungsstelle des Vereins „Die Kette“ (siehe Praxisbeispiel) verdeutlichen, dass fast alle Menschen mit Behinderung im Vorfeld, bei der Beantragung und während der gesamten Laufzeit des Persönlichen Budgets eine sehr komplexe und individuelle Beratung benötigen. „Besonders die Erstberatung zum Persönlichen Budget ist zeitintensiv, wird aber nicht finanziert. Ohne diese Beratung hat die neue Leistungsform aber keine Chance sich zu bewähren“, erläutert Huppert. Das Kompetenzzentrum Persönliches Budget des Paritätischen (www.budget.paritaet.org) soll deshalb bei der Vermittlung sowie Vernetzung von Beratungsstellen unterstützen und durch umfassende Information zur Durchsetzung der neuen Leistungsform verhelfen.
Die Bereitstellung Persönlicher Budgets zielt darauf ab, Eigenverantwortung und Selbstbestimmung zu fördern. Damit sich diese Forderung erfüllt, sollten die Leistungsnehmer/-innen noch mehr Wahlmöglichkeiten für die Gestaltung des eigenen Lebens haben und sich Alternativen zu den bereits bestehenden Unterstützungsangeboten entwickeln. So könnte das Persönliche Budget einwichtiger Baustein sein, um die Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention nach einer vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen an der Gesellschaft umzusetzen.
Kontakt:
Christian Huppert
Fachberater Offene Behindertenhilfe
Tel. (0221) 951542 -20
Mail: christian.huppert@paritaet-nrw.org