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Praxisbeispiel: (K)ein trägerübergreifendes Persönliches Budget

Die fast unendliche, aber Mut machende Geschichte der Familie Roebke

Ulrich Roebke aus Brühl ist 38 Jahre alt, hat Downsyndrom und zwei Persönliche Budgets: eines für den Lebensbereich Bildung und ein weiteres für Betreutes Wohnen. Der Weg von der Beantragung bis zur Zusage war lang, steinig und insbesondere von mangelnder Praxiserfahrung der Kostenträger im Umgang mit dieser Leistungsform geprägt. Aber es hat sich gelohnt durchzuhalten, denn heute lebt Ulrich selbstbestimmter und hat gelernt, sich den Anforderungen und Verpflichtungen einer „normalen“ Umwelt zu stellen.

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(v.l.n.r.: Wolfgang, Christa und Ulrich Roebke)

Von ‚Hilfen aus einer Hand’ kann bei uns nicht die Rede sein“, sagt Wolfgang Roebke, der Vater von Ulrich. „Unser Sohn hat zwei Persönliche Budgets, wir beziehen Geldleistungen von vier verschiedenen Kostenträgern, die alle unabhängig voneinander agieren. Ein Chaos, das sich wie ein roter Faden von der Frühförderung, die wir damals noch einklagen mussten, über den integrativen Kindergarten und die Schule bis hin zum heutigen Tag durch unser Leben zieht.“

Enormer Verwaltungsaufwand

Die Grundsicherung gemäß Sozialgesetzbuch XII erhält Ulrich vom ört­lichen Sozialamt, die Pflegeversicherung übernimmt seine Krankenkasse. Das Persönliche Budget für den Lebensbereich Wohnen bezieht der 38-Jährige vom Landschaftsverband Rheinland, für die Bildung – er ist über eine Reha-Maßnahme als Praktikant bei der Service GmbH des Deutschlandradios in Köln angestellt – ist die Arbeitsagentur Brühl zuständig. „Ein unzumutbarer Verwaltungsaufwand, den viele potenzielle Budgetnehmer/-innen kaum durchschauen können“, bedauert Wolfgang Roebke. „Aber das Positive in diesem Chaos ist, dass in Deutschland endlich nach dem neuen Paradigma der Inklusion verfahren wird – ein wesent­licher Bestandteil für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.“

Mangelnde Praxiserfahrung

Es hat über zwei Jahre gedauert, bis Familie­ Roebke das Persönliche Budget Bildung erreicht hat. „Die größten Hürden hat uns die Arbeitsagentur in den Weg gestellt. Wir mussten ständig neue Konzepte abgeben, obwohl wir dazu überhaupt nicht verpflichtet waren. Vermutlich war mangelnde Erfahrung im Umgang mit dieser Leistungsform der Grund für die Schwierigkeiten. Aber irgendwann hatten wir den Eindruck, dass uns der Kosten­träger die Leistung einfach nicht bewilligen wollte, sondern versuchte, uns mit dieser Verzögerungstaktik zum Aufgeben zu zwingen“, erklärt Wolfgang Roebke.

Ein Netzwerk von Hilfen

Die Familie wandte sich letztendlich Hilfe suchend an die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg und erhielt innerhalb weniger Tage die Zusage für das beantragte Budget. Beim Betreuten Wohnen ging es wesentlich schneller: Nach drei Monaten kam die Zusage. Wolfgang Roebke: „Der Landschaftsverband Rheinland war sehr hilfsbereit und hat mit dem ‚Individuellen Hilfe­plan’ ein strukturiertes Verfahren zur Abwicklung der Leistung.“ Glück­licherweise hatte die Familie während dieser zermürbenden Zeit Unterstützung von Fachleuten, nutzte Kontakte aus ihrem persönlichen Netzwerk. Die Beratungsstellen „Die Kette e.V.“ in Bergisch ­Gladbach­ und KoKoBe*) in Brühl (mit ihrem Träger Haus Rotbach gGmbH in Erftstadt) sowie die Bundesvereinigung der Lebenshilfe in Marburg haben den Roebkes bei Antragsformulierungen und rechtlichen Fragen geholfen.

Kompliziertes Antragsverfahren, hoher Beratungsaufwand

Die nicht finanzierte Erstberatung ist ein weiterer Stolperstein auf dem Weg zum Persönlichen Budget. Winfried Schönauer, Bereichsleitung Wohnen und Beraten beim Verein „Die Kette“: „Sinn des Persönlichen Budgets ist, dass auch Menschen mit schweren Behinderungen diese Leis­tung problemlos in Anspruch nehmen können. Das ist derzeit aber kaum möglich, denn wie sollen die Betroffenen ohne Beratung das komplizierte Antragsverfahren durchblicken?“ Das Team des Vereins berät die poten­ziellen Budgetnehmer/-innen durchschnittlich vier Stunden, bevor diese entscheiden, ob sie die Geldleistung überhaupt beantragen möchten. „Die Hälfte der Interessenten entschied sich in der Vergangenheit gegen das Persönliche Budget – auch aus der Angst heraus, ihr ‚Persönliches Geld’ selber verwalten zu müssen. Diese Zielgruppe fordert zum größten Teil Sachleistungen, wie beispiels­weise Reha-Maßnahmen oder Mutter-Kind-Kuren, ein“, erläutert Schönauer. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass Informa­tionen auch dann bereitgehalten werden müssen, wenn es zu keinem Antrag kommt. Viele Menschen benötigen bei der Beantragung Unterstützung – unabhängig davon, ob ein Fachdienst in die Erbringung der späteren Leistung involviert ist. Schönauer: „Dies hat zur Folge, dass wir eine Leistung anbieten müssen, mit deren Refinanzierung über ein Budget nicht grundsätzlich zu rechnen ist.“

Finanzierte Beratung gefordert

Während der dreijährigen Modellphase (bis Ende 2008) wurde die Beratungsstelle des Vereins finanziert. Da der Antrag auf weitere Förderung abgelehnt worden ist, fehlen dem Verein die Mittel, um die zeit- und kostenintensive Beratung fortzuführen. Schönauer: „Ohne unsere Beratungsleistung gäbe es im Rheinisch-Bergischen Kreis wohl kein einziges Persönliches Budget.“ Ein trauriges Fazit, insbesondere, da die Rückmeldungen der Leistungsnehmer/-innen zeigen, dass sie dank des Persönlichen Budgets jetzt ein selbstbestimmteres Leben führen können.

Mehr Selbstständigkeit

Genau dieser Aspekt hat die Familie Roebke zum Durchhalten motiviert: „Wir wollten den Grad an Selbstbestimmung, den wir auf Ulrichs bisherigem Bildungsweg bereits erreicht hatten, nicht aufgeben. Unser Sohn wollte nicht in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung arbeiten. Er war ja schon mal beim Deutschlandradio als Praktikant, fühlte sich dort sehr wohl und genoss das ‘Mehr’ an Selbstständigkeit“, erzählt Wolfgang Roebke. „Da wir auch nicht mehr die Jüngsten sind, müssen wir eine Absicherung für die Zukunft schaffen und aus der jetzigen Situation für Ulrich einen strukturierten Lebensabend entwickeln“, fügt er nachdenklich hinzu.

Ein glückliches Ende

Ulrich hat sich zu einer lebensbejahenden und selbstständigen Persönlichkeit entwickelt. Er kennt seine Verpflichtungen und lernt jeden Tag ein Stückchen mehr, sich den Anforderungen im Arbeits­alltag beim Deutschlandradio zu stellen. Der 38-Jährige tut sich allerdings noch etwas schwer, das „Hotel Mama“ zu verlassen und dauerhaft in seiner eigenen Wohnung zu leben. „Es braucht Geduld und Zeit, bis ein älterer Mensch mit Downsyndrom diese örtliche Veränderung vollständig akzeptiert“, erklärt sein Vater. Der Weg bis zur Erreichung des Persönlichen Budgets war lang und steinig, aber die Vorteile, die diese Leis­tungsform bietet, möchte Familie Roebke wie viele andere Budgetnehmer/-innen nicht mehr missen.

 

Kompetenzzentrum
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Aus der Arbeit
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Annette Ruwwe I Telefon: 0202 / 2822-388 I Mobil: 0173 / 5830079 I Mail: presse@paritaet-nrw.org


 
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