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Neue Perspektive mit JobPerspektive?!

Mitgliedsorganisationen schaffen 700 neue Arbeitsplätze

Lange haben die arbeitsmarktpolitischen Akteure auch im Paritätischen in NRW die Möglichkeiten einer dauerhaften Förderung von besonders benachteiligten Menschen am Arbeitsmarkt gefordert. Am1. Oktober 2007 wurde das Förderinstrument JobPerspektive in das Sozialgesetzbuch II aufgenommen und damit der bisher einzige Förderansatz in Deutschland geschaffen, um dieses Anliegen zu verwirklichen.

Arbeitsplätze neu einrichten

Zielgruppe des Programms JobPerspektive sind Menschen, die langzeitarbeitslos sind und über mindestens zwei weitere Vermittlungshemmnisse am Arbeitsmarkt verfügen. Zudem ist Voraussetzung, dass eine berufliche Eingliederung innerhalb der nächsten 24 Monate auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht möglich erscheint. Die Bedingung zur Einrichtung einer Stelle ist dabei nicht die Zusätzlichkeit und das öffentliche Interesse, wie es bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen als Maßstab stand, sondern ein neu eingerichteter Arbeitsplatz, vorrangig in einfachen unterstützenden Tätigkeiten beim sozialen Träger. Aber auch jedes Wirtschaftsunternehmen kann am Programm teilnehmen. Die Förderung beträgt bis zu 75% des Arbeitslohnes, zunächst für zwei Jahre und dann dauerhaft.

Klotzen statt Kleckern war die Devise der Bundesregierung. Innerhalb von drei Jahren sollten in NRW 20 000 Stellen geschaffen werden. Hiervon ist man heute mit aktuell circa 7 500 Stellen noch weit entfernt. Trotzdem zeigen sich die Vorzüge eines derartigen Förderinstrumentes sowohl für die benachteiligten Arbeitslosen als auch die partizipierenden Arbeitgeber. Bereits über 700 Mitarbeiter/-innen aus dem Programm JobPerspektive sind bei Mitgliedsorganisationen des Paritätischen NRW in Arbeit. Die Aufgabenfelder sind vielfältig und spannend, wie auch das Beispiel der Gesellschaft freie Sozialarbeit zeigt.

Weiterentwicklung gefordert

Aktuell bringen leere Haushaltskassen der Arbeitsgemeinschaften nach SGB II und optierenden Trägern das Programm ein wenig ins Stocken. Auch ist die Nutzung und Auslegung der Rechtsgrundlagen des Instrumentes bei den SGB-II-Kostenträgern unterschiedlich. Gegenüber der Bundesregierung fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband einige Schritte, um die Nutzung und Qualität des Instrumentes noch zu verbessern. Neben den Fördermitteln des Integrationstopfes im SGB II sollten auch die beim Einzelnen dann eingesparten Mittel zum Lebensunterhalt (Arbeitslosengeld 2) in die Finanzierung eingebracht werden. Hierdurch würden sich die zur Verfügung stehenden Mittel für das Instrument wesentlich erhöhen. Die Unterstützung und Betreuung der Mitarbeiter/-innen aus der JobPerspektive und der Arbeitgeber könnte bei Bedarf von
geschulten Fachdiensten von außen erfolgen (z. B. wie bei Integrationsfachdiensten). Die Auswahl der geförderten Mitarbeiter/-innen könnte durch die im GemeinwohlProjekt entwickelten Instrumente verbessert werden (www.gemeinwohlarbeit.org).

Träger zur Teilnahme aufgerufen

Der Paritätische NRW hält die Umsetzung eines dauerhaft subventionierten Arbeitsmarktinstrumentes auch in Zukunft für dringend notwendig. Langjährige politische Aktivitäten ein derartiges Instrument zu implementieren, dürfen nicht zurück gefahren werden. Trotz einer bereits guten Zahl von eingestellten Mitarbeiter/-innen sind paritätische Träger auch weiterhin aufgerufen, das Instrument aktiv zu nutzen und der Zielgruppe der besonders am Arbeitsmarkt benachteiligten Personen eine Chance zu geben; aber auch das eigene Angebot sozialer Dienstleistungen mit diesen Personen zu verbessern und eventuell zu erweitern. Die JobPerspektive kann zum Beispiel eine Alternative für fehlende Zivildienstleistende sein.

Informationen für Mitgliedsorganisationen

Mitgliedsorganisationen, die Interessen an einer Einstellung von Mitarbeiter/-innen nach dem Programm JobPerspektive haben, wenden sich an den zuständigen Träger des SGB II in der Region. Informationen zum Förderprogramm geben auch die Fachberater der Fachgruppe
Arbeit im Paritätischen NRW. Einen Überblick über die zum Teil recht unterschiedliche Umsetzung in den Regionen ebenso wie eine von der Bundesagentur verfasste Arbeitshilfe zum § 16 e (früher § 16a) und weitere Details zum Programm finden Mitgliedsorganisationen des Paritätischen NRW zudem gebündelt im Extranet - Fachinformationen Arbeit .


Kontakt
Der Paritätische NRW
Thomas Tenambergen
Fachberatung Arbeit/Europa
Tel. (0 25 72) 8 20 23

 

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Weitere Informationen zur Arbeit der Gesellschaft freie Sozialarbeit e.V. in Herne - Mitglied im Paritätischen [Mehr]
Pressekontakt
Annette Ruwwe I Telefon: 0202 / 2822-388 I Mobil: 0173 / 5830079 I Mail: presse@paritaet-nrw.org


 
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