Seite drucken   Sitemap   Mail an den Paritätischen NRW   Suchtipps   Hinweise zur Änderung der Schriftgröße  
Portal Presse FORUM 4/2009 Fachveranstaltungen UN-Behindertenrechtskonvention  · 

UN-Behindertenrechtskonvention: ein Meilenstein

Die Auswirkungen auf die Behindertenhilfe in NRW standen im Mittelpunkt der Diskussion.

Foto

Rund 150 Teilnehmer/-innen kamen zur Fachveranstaltung, die gemeinsam von den fünf Facharbeitskreisen in der Eingliederungshilfe (SGB XII) veranstaltet wurde. Geboten wurden Einblicke in den Entstehungsprozess der Konvention, deren Inhalte und nicht zuletzt den Stand der Umsetzung in Nordrhein-Westfalen.

Die Behindertenrechtskonvention stehe für das Land NRW ganz oben auf der Agenda, betonte Andreas Burkert (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW). War schon die Erstellung der Konvention mit viel Arbeit und Diskussion verbunden, so folgt nun mit der Umsetzung ein weiterer langer Prozess, der für Nordrhein-Westfalen in fünf Schritten erfolgen soll. An diesem Prozess ist die aktive Partizipation (wie auch im Entstehungsprozess geschehen) weiterhin gefordert und gewünscht. In NRW hat sich eine Arbeitsgruppe aller Ministerien gebildet, die federführend beim Sozialministerium angesiedelt ist. Noch in diesem Jahr werde es Diskussionen und Austausch zu verschiedenen Themenbereichen mit den Akteuren in der Behindertenhilfe geben, so Burkert.

Die Herausforderungen für die Umsetzung auf Bundesebene stellte Stefanie Pagel (BMAS) dar. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wird einen Aktionsplan auf vorerst zehn Jahre anstreben. Vorgeschlagen wird, einmal jährlich eine Bilanz-Veranstaltung auf Bundesebene durchzuführen. Zudem soll 2010 ein Web-Portal angeboten werden, das als Zusammenfassung, Vernetzung und Lernforum dienen kann.

Strukturen und Systeme zur Überwachung der Konventionsziele stellte Dr. Leander Palleit (Deutsches Institut für Menschenrechte - DIMR) vor. Aufgabe des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen sind die Überprüfung der Staatenberichte, die Annahme von Individualbeschwerden (nach Ausschöpfung des nationalen Rechtsweges) sowie Untersuchungsverfahren aus eigener Initiative, wenn dem Ausschuss gravierende Verstöße bekannt werden. Das DIMR (www.institut-fuer-menschenrechte.de) dagegen ist als Monitoring-Stelle eingesetzt, um die Durchführung der UN-Konvention in Deutschland zu überwachen. Es arbeitet unabhängig und steht im direkten Austausch mit den Behindertenverbänden. Erarbeitet werden vom DIMR zudem Studien (aktuell zum Recht auf Bildung) sowie Parallelberichte zu den Berichten der Bundesregierung, sogenannte Schattenberichte.

Marianne Hürten, Mitglied im Landesvorstand des Paritätischen NRW, rief die Teilnehmer/-innen der Veranstaltung ausdrücklich zur Mitwirkung bei der Erstellung von Schattenberichten auf. Die Bundes- und Landesregierung seien aufgefordert, diese Berichte zu unterstützen (auch finanziell). Nicht nur Land und Bund sind gefordert, auch die Zivilgesellschaft muss nun aktiv werden: Sie muss die Konvention leben, um Inklusion und Teilhabe nicht nur rechtlich, sondern auch im Alltag zur Realität werden zu lassen.

Die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK)

Die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) wurde 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und 2008 in Deutschland ratifiziert. Damit wurde die Verpflichtung eingegangen, den Inhalt der Konvention in deutsches Recht umzusetzen. Die BRK umfasst in ihren 50 Artikeln teils sehr detaillierte Regelungen zum Schutz und zur Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Die Konvention will laut Artikel 1 den "vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen fördern, schützen und gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde fördern."

Weitere Informationen
Den Text der UN-Konvention finden Sie auf der Seite
www.alle-inklusive.behindertenbeauftragte.de.

 

Für Mitgliedsorganisationen im Extranet [Mehr]
Weitere Informationen zur UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) [Mehr]
Weitere Informationen zum Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) [Mehr]
Pressekontakt
Annette Ruwwe I Telefon: 0202 / 2822-388 I Mobil: 0173 / 5830079 I Mail: presse@paritaet-nrw.org


 
top