Seite drucken   Sitemap   Mail an den Paritätischen NRW   Suchtipps   Hinweise zur Änderung der Schriftgröße  

Aktion Mensch: Neue Förderrichtlinien seit Januar 2010

Auch die Stiftung Deutsche Behindertenhilfe hat ihre Förderrichtlinien sinngleich angepasst

Zum 1. Januar 2010 sind bei der Aktion Mensch neue Richtlinien in Kraft getreten. Gleichzeitig hat auch die Stiftung Deutsche Behindertenhilfe ihre Förderricht linien sinngleich angepasst. Neben einer Verschlankung und Entflechtung der bis dahin geltenden Regeln wurden in beiden Organisationen auch wegweisende Entscheidungen in verschiedenen Förderbereichen getroffen. Eine wesentliche Neuerung: Sonder-Einrichtungen werden nicht mehr gefördert. Das betrifft Sonder-Kindergärten und Förderschulen sowie die Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Integrative Einrichtungen können weiterhin Zuschüsse erhalten.

Wohnangebote bis 24 Plätze
Die Förderung von Wohnangeboten für Menschen mit Behinderung wurde vereinheitlicht, eine Unterscheidung zwischen ambulanten und stationären Formen gibt es nicht mehr. Für alle Wohnangebote bis max. 24 Plätze gilt, dass entweder ein Zuschuss bis maximal 110 000 Euro oder ein Zinszuschuss zu einem Darlehen bis max. 600 000 Euro gewährt werden kann. Die Förderung von Wohnangeboten als dauerhafter Lebensmittelpunkt ist grundsätzlich auf Einrichtungen mit bis zu 24 Plätzen beschränkt. Sofern im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang (Umkreis von 500 Metern) zu dem zu fördernden Wohnangebot bereits andere Wohnangebote bestehen, soll an diesem Standort die Anzahl von 24 Plätzen nicht überschritten werden. Der Begriff "andere Wohnangebote" umfasst dabei z. B. auch Seniorenwohnheime.

Starthilfe-Förderung
Die Starthilfe-Förderung wurde auf vier Jahre festgelegt. Förderfähig sind Personalkosten für neues Personal und für die Aufstockung vorhandener Personalstellen. Bereits vorhandenes Personal kann nur gefördert werden, wenn die Einstellung einer neuen Kraft für das bisherige Arbeitsfeld nachgewiesen wird. Es erfolgt eine degressive Förderung mit jeweils jährlich festgelegten Förderhöchstsummen. Insgesamt kann eine Starthilfe über alle vier Förderjahre max. 250 000 Euro betragen. Bei Beantragung des vierten Förderjahres ist eine Erklärung abzugeben, dass der geförderte Zweck nach dem Ende der Förderung noch mindestens drei Jahre in der zu diesem Zeitpunkt gegebenen Personalstruktur weiter geführt werden wird. Starthilfen für Sozialmedizinische Maßnahmen nach § 43 Abs. 2 SGB V können nur noch bis Ende 2010 beantragt werden. Die maximal 3-jährige Förderung setzt abgeschlossene Kooperationsvereinbarungen mit den notwendigen Partnern voraus. Die bisherigen Impuls-Förderbereiche wurden in die allgemeinen Richtlinien integriert.

9 026 731 Euro an Mitglieder
Insgesamt konnten sich Mitgliedsorganisationen des Paritätischen in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2009 über Aktion-Mensch-Zuschüsse in Höhe von 9 026 731Euro freuen. Davon gingen allein 1 448 125 Euro in elf Projekte in der Kinder- und Jugendhilfe. Für Projekte, die der Förderung von Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung dienen, konnten 1 575 712 Euro an neun Träger vergeben werden. Zwölf Bau- und Umbaumaßnahmen konnten mit 2 808 705 Euro unterstützt werden. 23 Träger erhielten eine Starthilfe-Förderung mit einem Gesamtvolumen von 990 387 Euro. Im Rahmen der Gesellschafter-Förderung sind 239 NRW-Anträge mit einem Volumen von 849 972 Euro bewilligt worden. Außerdem konnten für 294 163 Euro acht neue Fahrzeuge mit Unterstützung der Aktion Mensch beschafft werden. Eine Projektförderung wurde drei Antragstellern zugesprochen, sie erhielten zusammen 172 144 Euro. Vier Bildungsanträge wurden bewilligt, ihr Volumen beträgt 52 226 Euro. Ein Projekt zum Aufbau von Basisstrukturen in Osteuropa erhielt einen Zuschuss in Höhe von 47 174,40 Euro. Außerdem wurden 197 Anträge auf Förderung einer Ferienmaßnahme mit einem Gesamtvolumen von 220 680 Euro bewilligt. Im Zusammenhang mit dem Familienratgeber erhielten drei Träger einen Gesamtzuschuss von 3 500 Euro.

Die Stiftung Deutsche Behindertenhilfe gewährte neun Antragstellern Zinszuschüsse in einer Gesamthöhe von 563 940 Euro.

 

Pressekontakt
Annette Ruwwe I Telefon: 0202 / 2822-388 I Mobil: 0173 / 5830079 I Mail: presse@paritaet-nrw.org


 
top