- Infoblatt
12 Ratschläge und Tipps zur Teilnahme junger Flüchtlinge an Ferienfreizeiten im In- und Ausland
Gemeinschaft erleben, Freundschaften schließen und Anerkennung erfahren – Ferienfreizeiten sind für viele Kinder und Jugendliche der Höhepunkt des Jahres. Auch Flüchtlingskinder haben ein Recht darauf, einmal im Jahr auf Reisen zu gehen und eine unbeschwerte Ferienzeit zu genießen. Dies ist jedoch nicht immer einfach umzusetzen, da aufenthaltsrechtliche Bestimmungen dem entgegenstehen können. Den engagierten Jugendverbänden, Vereinen und Initiativen können wir dankbar sein, dass sie sich mit aller Kraft darum bemühen, junge Flüchtlinge auf ihre Fahrten im In- und Ausland mitzunehmen.
Das Paritätische Jugendwerk NRW hat sich mit anderen Jugendorganisationen zur Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge in NRW zusammengeschlossen, um sich für Flüchtlingskinder einzusetzen und ihnen Ferienfreizeiten zu ermöglichen. Erfreulicherweise ist auch die Bereitschaft der zuständigen Ausländerbehörden gewachsen, jungen Flüchtlingen die Teilnahme zu erlauben und die erforderlichen
Genehmigungen zu erteilen.
Wertvolle Ratschläge für Organisationen, die Ferienfahrten für Flüchtlingskinder durchführen möchten, hat die Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge in NRW in einem Infoblatt zusammengefasst. Wie man Kontakt zu Flüchtlingskindern bekommt, wo man besondere Fördermittel erhält und was man beim Versicherungsschutz beachten muss, kann man dort erfahren.