Die im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP vereinbarte Verkürzung des Wehrdienstes und damit auch des Zivildienstes erregte anfänglich hohe Aufmerksamkeit. Besonders die Verkürzung des Zivildienstes auf sechs Monate stellte für viele Einsatzstellen den Nutzen und den Sinn des Ersatzdienstes in Frage. So unumstößlich die Pläne der Regierungsparteien waren, in der konkreten Umsetzung schien es zuletzt zwischen der CDU und FDP zu haken, denn die Fachpolitiker der Fraktionen konnten sich nicht auf ein gemeinsames Konzept einigen. Zentraler Streitpunkt war die Forderung der CDU, den Zivildienst auf freiwilliger Basis unter Beibehaltung der Bundesförderung auf maximal zwölf Monate verlängern zu können. Dies war als Zugeständnis an die Träger gedacht, da eine kategorische Verkürzung auf sechs Monate zu schweren Einschnitten in der Bereitstellung von Zivildienststellen geführt hätte. In vielen Bereichen, wie z. B. in den Rettungsdiensten oder Pflege, wäre der Zivildienst nicht mehr umsetzbar gewesen.
Schließlich wurde in einer Spitzenrunde am 17. Mai 2010 das Thema prioritär behandelt. Wie geplant werden der Wehr- und der Zivildienst auf sechs Monate verkürzt. Aber Zivildienstleistende werden nun die Möglichkeit haben, auf freiwilliger Basis ihren Ersatzdienst um drei bis sechs Monate zu verlängern. Als Zugeständnis der CDU an die FDP soll über die Verlängerung aber erst nach zwei Monaten nach Beginn des Dienstes entschieden werden. Der Gesetzentwurf soll dem Parlament noch vor der Sommerpause zur Verabschiedung vorgelegt werden, sodass die Verkürzung der Zivildienstzeit bereits zum 1. Juli 2010 gelten soll.