Zahlung der Ehrenamtspauschale an Vorstände kann zum Problem werden Ohne Satzungsänderung ist Gemeinnützigkeit gefährdet - Finanzbehörden stellen verschärfte Anforderungen an pauschale Aufwendungserstattungen für Arbeits- und Zeitaufwand: Satzungen müssen bis Ende des Jahres verändert werden, falls Vorstände eine Vergütung erhalten.