Als entlarvend kritisiert der Paritätische Gesamtverband den Versuch der Bundesregierung, mit Zuschüssen zur Grundsicherung im Alter die Zustimmung der Länder im Hartz IV-Vermittlungsverfahren zu erkaufen. Die Bundesregierung habe damit den Beweis angetreten, dass das Geld für eine verfassungskonforme Anhebung der Regelsätze vorhanden sei. Er warnt vor einem Kuhhandel und bekräftigt seine Forderung nach einem Regelsatz von 416 Euro. Weitere Informationen: www.der-paritaetische.de
Eingestellt: 7. Februar 2011