Hier finden Sie einen Überblick über die Vorgaben, die von Kostenträgern verlangt werden oder die aufgrund von gesetzlichen Anforderungen oder Wettbewerbsanforderungen entstehen.
SGB II und SGB III
Für alle Träger, die zukünftig von den Jobcentern bzw. Arbeitsagenturen finanzierte Arbeitsmarktdienstleistungen anbieten wollen, sieht der „Gesetzentwurf zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ eine Trägerzulassung durch eine fachkundige Stelle vor. Die Zulassung orientiert sich an den Vorgaben der AZWV, die für Träger von FbW-Maßnahmen gilt (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/062/1706277.pdf siehe Seite 217).
Das bedeutet, dass auch bei anderen Arbeitsmarktinstrumenten die über öffentliche Ausschreibungen vergeben werden, zusätzlich eine Trägerzulassung zwingend ab Anfang 2013 notwendig sein wird.
Für Maßnahmen, die Mittels Bildungsgutschein erbracht werden, ist eine Maßnahmezulassung geplant. Dazu gehören wie bisher schon FbW- Maßnahmen. Ab dem 1.4.2012 kommen Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 45 Absatz 4 Satz 3 Nummer 1) hinzu.
Nicht betroffen von der Vorgabe sind Zusatzjobs (§ 16d SGB II-GE) und die Förderung von Arbeitsverhältnissen (§ 16e SGB II-GE). Zusätzliche Unterstützung, Stabilisierung und Qualifizierung wird zukünftig dann als Maßnahme nach § 45 gefördert.
Anerkennung als Träger von Bildungsscheck-Maßnahmen
Die Anerkennung als Bildungsträger, der Bildungsschecks entgegennehmen kann, wird durch eine Zertifizierungen nach AZWV oder ISO 9001:2000 ff erfüllt.
Daten- und Arbeitsschutz
Nicht nur für Arbeitsmarktdienstleister sind die gesetzlichen Anforderungen aus Arbeits- und Datenschutz verpflichtend. Zwar wird in beiden Gesetzen kein Qualitätsmanagementsystem (QMS) gefordert, aber die Nutzung eines QMS legt die Basis, um die notwendigen Umsetzungen der Anforderungen strukturiert und dokumentiert zu handhaben.
Wettbewerbsanforderungen
Arbeitsmarktdienstleister stehen in einem Marktsegment mit sich ständig ändernden Rahmenbedingungen. Um in diesem Wettbewerb bestehen zu können, brauchen sie ein funktionierendes Qualitätsmanagementsystem, mit dem sie auf Änderungen des Marktes reagieren können. Notwendig ist beispielsweise die prozesshafte Steuerung von Marktbeobachtung und Maßnahmeplanung. Aber auch Prozesse, welche die Kundenzufriedenheit ermitteln und diese Ergebnisse wieder in die Planung mit einbringen.
Bei der Umsetzung dieser Anforderungen unterstützt die QG ihre Mitgliedsorganisationen!