Auf der Grundlage einer Vorstandsentscheidung vom 20.01.2001 hat die Geschäftsführung des Paritätischen NRW die Gründung Paritätischer Qualitätsgemeinschaften® beschlossen.
Die Qualitätsgemeinschaften sind Bestandteil der verbandlichen Gesamtstruktur und zugleich Ausdruck des Verbandes, in allen Feldern der sozialen Arbeit beispielgebende und dauerhafte Verfahren der Qualitätsentwicklung zu verankern.
Als freiwillige Zusammenschlüsse von Mitgliedsorganisationen sollen sie gewährleisten, dass
Die Ziele der QG sind in der Geschäftsordnung deutlich formuliert. Es geht um