Um Mitglied in der Paritätischen Qualitätsgemeinschaft® Leistungsanbieter in der Eingliederungs- und Gefährdetenhilfe werden zu können, müssen Sie bzw. Ihr Träger Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband Landesverband NRW e.V. sein. Beitreten können alle Mitglieder aus den Fachgebieten Behindertenhilfe, Sozialpsychiatrie, Sucht und Gefährdetenhilfe die ambulante und/oder stationäre Dienstleistungen vorhalten.
Zudem müssen Sie die Geschäftsordnung sowie die Beitragsregelung akzeptieren.
Unser Faltblatt bietet Ihnen umfangreiche Informationen zur Paritätischen Qualitätsgemeinschaft® Leistungsanbieter in der Eingliederungs- und Gefährdetenhilfe.
Sie können sich gerne auch persönlich an uns wenden, wir beantworten Ihre Fragen gerne. Zu den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern.