Gemeinsam die Qualität bei den Betreuungs- und Wohnangeboten sichern und weiterentwickeln, die Leistungen dokumentieren und Arbeitsabläufe optimal darstellen. Erfahrungen austauschen und das Beste aus den verschiedenen Einrichtungen zusammenführen:
So verbessern die Mitglieder der Paritätischen Qualitätsgemeinschaft® Leistungsanbieter in der Eingliederungs- & Gefährdetenhilfe® ihre Arbeit kontinuierlich.
Mit der Entwicklung der Paritätischen Qualitätsgemeinschaft® steht nunmehr ein Instrument zur Verfügung, das sich sowohl in anderen Landesverbänden und in anderen Fachbereichen (ambulante und stationäre Pflege sowie Dienstleister am Arbeitsmarkt) bewährt hat.
Für die Wohneinrichtungen als wichtiger Teil der Eingliederungshilfe begann mit der konstituierenden Sitzung der Paritätischen Qualitätsgemeinschaft® Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen am 27. Januar 2003 ein Prozess der kontinuierlichen und gemeinsamen Qualitätsentwicklung, der auch mit den beiden Landschaftsverbänden als vorrangige Kostenträger abgestimmt ist und deren Zustimmung findet.
Am 24. November 2004 wurde die neue Geschäftsordnung erstmalig geändert. Seitdem richtet sich die Paritätische Qualitätsgemeinschaft® an Träger ambulanter und stationärer Wohnangebote aus den Fachgebieten Behindertenhilfe, Sozialspychiatrie und Suchtkrankenhilfe. Seitdem nannte sie sich "Paritätische Qualitätsgemeinschaft® Wohnen für Menschen mit Behinderungen".
Weiter wurde am 24. November 2004 die Beitragsregelung ergänzt um das Fortführungsangebot.
Am 19. Dezember 2005 wurde die Geschäftsordnung erneut geändert. Notwendig wurde die erneute Änderung der Geschäftsordnung durch das Ablösen des BSHG durch das SGB XII. Mit der Änderung dieser "Formalie" wurde die Gelegenheit genutzt, bereits mit dem Namen die Zielgruppe wiederzuspiegeln. Der neue Name der lautet nun Paritätische Qualitätsgemeinschaft® Leistungsanbieter in der Eingliederungs- und Gefärdetenhilfe.
Das Faltblatt fasst alle wichtigen Informationen noch einmal zusammen.
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