Gesetzliche Anforderungen erfüllen, Qualität sichern und weiterentwickeln, die Zufriedenheit der BewohnerInnen und PatientInnen sowie deren Angehörige erhöhen; dies sind die Ziele der Qualitätsgemeinschaften ambulante Pflege.
Bestandteile der Qualitätsgemeinschaften sind
die Qualitätskonferenz,
der Qualitätsausschuss sowie
regionale Arbeitsgruppen
Geschäftsführung
Mitglied werden können ambulante Pflegedienste im Paritätischen; die sich die Ziele der Qualitätsgemeinschaft zu eigen machen und sich freiwillig verpflichten, Qualitätsentwicklung systematisch zu betreiben.
Wir stellen den Mitgliedern der Qualitätsgemeinschaft alle Unterlagen auch online zur Verfügung. Sortiert nach den einzelnen Gremien der Qualitätsgemeinschaft können Sie auf diese Weise stets alle neuen Informationen und Materialien abrufen