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Fachberatung Hilfen zur Erziehung

Hilfen zur Erziehung sind staatliche Leistungen an Familien mit Kindern. Diese Hilfen sind vom örtlichen Jugendamt zu gewährleisten. Alle Eltern (Personensorgeberechtigte) haben einen Rechtsanspruch auf diese Hilfeleistungen für sich und für ihr Kind, "wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist." (27 Abs. 1 KJHG/SGB VIII)

Ihre Ansprechpartnerinnen und -partner:

Fachberatung Hilfen zur Erziehung Westfalen-Lippe/Teil Rheinland:
Bernd Hemker

Sachbearbeitung: Stephanie Oboda
(Mo. bis Fr. 8.00 - 12.00 Uhr)
Der Paritätische Unna
Friedrich Ebert Str. 19
59425 Unna
Telefon 02303 - 23 98 47
Fax 02303 - 23 98 46

Fachberatung Hilfen zur Erziehung Rheinland:
Sabine Schweinsberg

Sachbearbeitung: Markus Gräbner
(Mo. bis Do. 9.00 - 16.30 Uhr, Fr. 9.00 - 13.30 Uhr)
Der Paritätische NRW
Loher Str. 7
42283 Wuppertal
Telefon 0202 - 2822 132
Fax 0202 - 2822 187

Die "Fachberatung Hilfen zur Erziehung" gehört zur Fachgruppe Hilfen zur Erziehung
Leitung: Rudolf Boll

 

Informationen exklusiv für Mitgliedsorganisationen.
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Aus der Arbeit der Fachberatung [Mehr]
Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften (Grundlagen und Standards) [Mehr]
für stationäre Einrichtungen der Erziehungshilfe: In der Broschüre des Paritätischen "Du bist bei uns willkommen!" werden die Rechte von Mädchen und Jungen in Wohneinrichtungen der Erziehungshilfe im Paritätischen NRW benannt. [Mehr]


 
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