Den Betreuungsvereinen kommt hinsichtlich der Umsetzung des Betreuungsrechts eine besondere Bedeutung sowohl bei der Übernahme und Führung von Betreuungen als auch bei der Gewinnung, Schulung und Beratung von ehrenamtlich tätigen Betreuern und Betreuerinnen zu.
Die im Paritätischen NRW zusammengeschlossenen Betreuungsvereine treten für eine weitestgehende Selbstbestimmung der betroffenen Menschen ein. Mit ihrer Unabhängigkeit von konfessionell-religiösen Leitbildern haben sie eine besondere Kompetenz, individuellen und unkonventionellen Lebensentwürfen gerecht zu werden.
Als von den Landesbetreuungsämtern Rheinland bzw. Westfalen anerkannte Betreuungsvereine sind sie ein wichtiger Bestandteil der kommunalen Hilfestruktur für diejenigen Menschen, die einer rechtlichen Betreuung bedürfen. Die Betreuungsvereine fördern hierbei im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch die Übernahme von Betreuungen durch ehrenamtlich tätige Betreuer und Betreuerinnen. Sie kooperieren mit den örtlichen Betreuungsbehörden, den Vormundschaftsgerichten und allen wesentlichen Akteuren in der örtlichen sozialen Arbeit, dort vor allen Dingen mit den Trägern in der Alten-, Behinderten- und Gesundheitshilfe.
Bis Ende 2002 erhielten etwa die Hälfte der dem Paritätischen angeschlossenen Betreuungsvereine eine gezielte eigenständige Landesförderung für die Unterstützung ehrenamtlicher Betreuer und Betreuerinnen. Nach Beendigung dieser Förderung entwickelt der Paritätische unter Einbeziehung von Betreuungsvereinen, Kreisgruppen, dem Paritätischen Bildungswerk und weiteren innerverbandlichen Akteuren bedarfsgerechte Unterstützungsleistungen für ehrenamtliche Betreuer und Betreuerinnen.
Fachberatung Christian Huppert Telefon 0221 / 951542-20
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Der PARITÄTISCHE Köln
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Die "Fachberatung Betreuungsrecht" gehört zur Fachgruppe Behinderung und Rehabilitation
Leitung: Rudolf Boll