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Mitglied werden

Jede in Nordrhein-Westfalen in der sozialen Arbeit tätige Organisation und Einrichtung kann Mitglied werden, wenn sie

  • als mildtätig oder gemeinnützig anerkannt ist,
  • keinem anderen Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege angehört oder ihrem Selbstverständnis nach angehören sollte,
  • bereit ist zur gegenseitigen Rücksichtnahme, Förderung und Ergänzung.

Grundlage für die Aufnahme neuer Mitgliedsorganisationen ist unsere Satzung (insbesondere die §§ 1 und 3).

Wir beraten Sie gerne über das Aufnahmeverfahren. Wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Kreisgruppe oder senden Sie uns eine Mail.

 

2003 wurde der Mitgliederver- sammlung das Leitbild des Paritätischen NRW vorgestellt. [Mehr]
Deutscher Paritätischer Wohl- fahrtsverband Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. (Satzung in der Fassung vom 15.11.1997) [Mehr]
Deutscher Paritätischer Wohl- fahrtsverband Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 10/2005) [Mehr]
Überblick zur Struktur und Arbeit des Verbandes sowie der Mitgliedsorganisationen [Mehr]
Vereinsrecht
Der Praxisratgeber enthält Informationen u.a. zur Satzungs- gestaltung, Umstrukturierung, Konfliktbewältigung, Arbeitshilfe mit kommentierter Mustersatzung. Er wurde von Mitarbeiter/-innen des Paritätischen Gesamtverband erstellt. [Mehr]


 
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