Jede in Nordrhein-Westfalen in der sozialen Arbeit tätige Organisation und Einrichtung kann Mitglied werden, wenn sie
Grundlage für die Aufnahme neuer Mitgliedsorganisationen ist unsere Satzung (insbesondere die §§ 1 und 3).
Wir beraten Sie gerne über das Aufnahmeverfahren. Wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Kreisgruppe oder senden Sie uns eine Mail.