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Beitragsregelung

Die Mitgliedsorganisationen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes in Nordrhein-Westfalen tragen durch fachlich-organisatorische sowie finanzielle Beiträge zum Bestand und zur Entwicklung des Verbandes unmittelbar bei.

Alle Mitgliedsorganisationen sorgen durch ihre fachlich-organisatorische Zusammenarbeit untereinander sowie mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Verbandes für die Aufgabenerfüllung des Paritätischen als Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege in NRW.

Diese konstruktive Mitarbeit erstreckt sich insbesondere

  1. auf die örtliche Zusammenarbeit im Rahmen der Kreisgruppen,
  2. auf den fachlichen Erfahrungsaustausch im Rahmen regionaler und überregionaler Arbeitskreise,
  3. auf die aktive Mitarbeit in den Gremien des Landesverbandes, vor allem in der Mitgliederversammlung.

Alle Mitgliedsorganisationen zahlen einen Grund- bzw. Mindestbeitrag sowie einen Personalkostenzuschlag und Einrichtungspauschalen soweit es Beschäftigte bzw. Einrichtungen gibt.

Bei Fragen zur Mitgliedschaft, Aufnahme und Beitrag steht Ihnen gerne der Bereich Mitgliedschaften zur Verfügung (Telefon 0202/2822-380)

Die aktuelle Beitragsordnung können Sie auch per Email anfordern: mitgliedschaften@paritaet-nrw.org

 

Vereinsrecht
Der Praxisratgeber enthält Informationen u.a. zur Satzungs- gestaltung, Umstrukturierung, Konfliktbewältigung, Arbeitshilfe mit kommentierter Mustersatzung. Er wurde von Mitarbeiter/-innen des Paritätischen Gesamtverband erstellt. [Mehr]


 
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