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Mitglied werden

Jede in Nordrhein-Westfalen in der sozialen Arbeit tätige Organisation und Einrichtung kann Mitglied werden, wenn sie

  • als mildtätig oder gemeinnützig anerkannt ist,
  • keinem anderen Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege angehört oder ihrem Selbstverständnis nach angehören sollte,
  • bereit ist zur gegenseitigen Rücksichtnahme, Förderung und Ergänzung.

Grundlage für die Aufnahme neuer Mitgliedsorganisationen ist unsere Satzung (insbesondere die §§ 1 und 3).

Wir beraten Sie gerne über das Aufnahmeverfahren. Wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Kreisgruppe.

Bei Fragen zur Mitgliedschaft, Aufnahme und Beitrag steht Ihnen auch gerne der Bereich Mitgliedschaften zur Verfügung (Telefon 0202/2822-380).

 

2003 wurde der Mitgliederver- sammlung das Leitbild des Paritätischen NRW vorgestellt. [Mehr]
Deutscher Paritätischer Wohl- fahrtsverband Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. (Satzung in der Fassung vom 15.11.1997) [Mehr]
Deutscher Paritätischer Wohl- fahrtsverband Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 10/2005) [Mehr]
Überblick zur Struktur und Arbeit des Verbandes sowie der Mitgliedsorganisationen [Mehr]
Vereinsrecht
Der Praxisratgeber enthält Informationen u.a. zur Satzungs- gestaltung, Umstrukturierung, Konfliktbewältigung, Arbeitshilfe mit kommentierter Mustersatzung. Er wurde von Mitarbeiter/-innen des Paritätischen Gesamtverband erstellt. [Mehr]


 
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