Der Paritätische in NRW. Wir verändern.
Jede in Nordrhein-Westfalen in der sozialen Arbeit tätige Organisation und Einrichtung kann Mitglied werden, wenn sie
Grundlage für die Aufnahme neuer Mitgliedsorganisationen ist unsere Satzung (insbesondere die §§ 1 und 3).
Wir beraten Sie gerne über das Aufnahmeverfahren. Wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Kreisgruppe.
Bei Fragen zur Mitgliedschaft, Aufnahme und Beitrag steht Ihnen auch gerne der Bereich Mitgliedschaften zur Verfügung (Telefon 0202/2822-380).
Ausdruck aus:
http://www.paritaet-nrw.org/content/e4512/e6785/index_ger.html
[
Portal
Über uns
Mitglied werden
]
© 2012 Paritätischer Wohlfahrtsverband LV NRW e.V.