Seite drucken   Sitemap   Mail an den Paritätischen NRW   Suchtipps   Hinweise zur Änderung der Schriftgröße  

Bundesfreiwilligendienst (BFD)

Wegen der Aussetzung des Zivildienstes gibt es neben den schon bestehenden Freiwilligendiensten (wie dem Freiwilligen Sozialen Jahr) den neuen Bundesfreiwilligendienst (BFD) mit staatlicher Förderung. Start des BFD am 1. Juli 2011.

Wichtige Merkmale des neuen Bundesfreiwilligendienstes sind:

  • Der BFD liegt in Bundeszuständigkeit, wird auskömmlich finanziert und ist einmal im Lebenslauf für Männer wie Frauen jeden Alters (ab dem 16. Lebensjahr) zugänglich. Er ist geplant als Vollzeitdienst und orientiert sich weitgehend an den Rahmenbedingungen des Jugendfreiwilligendiensts. Personen ab dem 27. Lebensjahrkönnen den Dienst in Teilzeit von mind. 20 Stunden/ Woche durchführen.
  • Der BFD dauert in der Regel 12 Monate, jedoch mind. 6 und max. 24 Monate.
  • Die Einsatzstellen des BFD übernehmen die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Arbeitskleidung, Sozialabgaben und Bildungskosten und Taschengeld der Freiwilligen.
  • Alle Einsatzstellen des Zivildienstes werden als anerkannte Einsatzstellen des BFD anerkannt.

Eine Konkurrenz zum Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) soll vermieden werden. Es gibt deshalb eine sogenannte 1:1-Koppelung auf Bundesebene, nach der es nicht mehr Plätze im BFD geben darf, als im FSJ. In beiden Diensten werden jeweils 35.000 Plätze pro Jahr geplant. Insgesamt können somit 70.000 Plätze pro Jahr zur Verfügung gestellt werden.

Die Umsetzung des Bundesfreiwilligendienstes soll in enger Abstimmung mit den zuständigen Verbänden erfolgen. Die Einsatzstellen sollten eine Anerkennung in beiden Freiwilligendiensten (BFD und FSJ) anstreben.

Weitere Informationen zum Bundesfreiwilligendienst:

www.bundesfreiwilligendienst.de
Auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums finden Sie auch eine Platzbörse mit freien BFD-Stellen.

Gesetz zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes
Der vollständige Text des vom Bundeskabinett auf Initiative von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder beschlossenen Gesetzes kann im Internet abgerufen werden: www.bundesrat.de (Drucksache 165/11)

 

Kontakt
Birgit Lütgendorf - Der Paritätische NRW -Tel. 0202-2822-226, FAX: 0202-2822-217


 
top