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AGH-Flex Dauerhafte Beschäftigungsförderung in Dormund

Verlässliche und flexible Beschäftigungsförderung in sozialen Unternehmen

In Dortmund arbeitet die Interessengemeinschaft sozialgewerblicher Beschäftigungsinitiativen (ISB e.V.) gemeinsam mit der JobCenter ARGE aktuell an einem Modell zur Umsetzung von längerfristigen bedarfsgerechten Beschäftigungs- und Qualifizierungsangeboten für ALG II-Empfängerinnen und Empfängern.

Hintergrund
Bereits seit Beginn der Erprobung von Arbeitsgelegenheiten (AGH) mit Mehraufwandsentschädigung (den sog. „Euro Jobs”) hat der ISB e.V. sich dafür eingesetzt, dass sie nicht die einzige Variante der Beschäftigungsförderung sein dürfen und hat eingefordert, die gesetzlichen Möglichkeiten des § 16 SGB II zur Schaffung von Arbeitsgelegenheiten mit der Zahlung tariflichen Entgelts zu nutzen. So gelang es bereits Anfang 2005 im Beirat der ARGE das sogenannte „Dortmunder Modell” zu verankern, das vorsieht, 10% aller Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante durchzuführen. Von diesen werden 2/3 der Einsatzfelder in der Sozialwirtschaft umgesetzt, 1/3 bei Handwerksbetrieben. Das Modell erwies sich als so erfolgreich (Evaluation des IAB: über 60% Integrationsquote), dass inzwischen das Landesprogramm „JobTrainer NRW” diesen Ansatz für KMU aufgegriffen hat. Mittlerweile ist der Anteil der Entgeltvariante an allen Arbeitsgelegenheiten in Dortmund deutlich erhöht worden und soll im Jahr 2007 bis auf 30% erhöht werden. Die Förderdauer von sozialversicherungspflichtigen AGH beträgt zurzeit maximal 11 Monate. Vom ISB e.V. aber auch von den Vertretern des Handwerks und der Gewerkschaften wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass diese Förderungsdauer für einige Zielgruppen nicht ausreicht, um sie zu integrieren, bzw. dass einige Menschen dauerhafte Förderung benötigen, um ihre Minderleistung auszugleichen. Bereits im Jahr 2005 formulierte daher der ISB e.V. die Forderung nach einer bis zu 5 jährigen Förderung für bestimmte Zielgruppen (z.B. 55+). Die ARGE folgte dieser Forderung nicht.

Auf Bundesebene wurden die Bemühungen, die Möglichkeit zu schaffen, einen längerfristigen Minderleistungsausgleich zu ermöglichen weiter intensiviert. Der ISB e.V. nahm an mehrere Hearings in Berlin mit Bundestagsabgeordneten von SPD und Bündnis 90/Die Grünen teil. Es wurden Berechnungen veröffentlicht, die nachwiesen, dass die „1-Euro-Jobs” mitnichten die volkswirtschaftlich preiswertere Alternative sind. Um ARGEnund Optionskommunen von diesem Modell zu überzeugen, die das in Bezug auf ihren Eingliederungstitel natürlich anders sehen, wurde der sogenannte Passiv-Aktiv-Transfer, die Aktivierung der passiven Mittel (Verwaltungskosten der ARGE, ALG II und KdU) für Beschäftigungsmaßnahmen gefordert, um künftig „Arbeit statt Arbeitslosigkeit” zu finanzieren.

Der dauerhafte „X-te Arbeitsmarkt”
Mit dem deutschen Fürsorgetag kam im Mai 2006 durch einen Fachvortrag der Bundesagentur für Arbeit neue Dynamik in die Dortmunder Diskussionen um längerfristige Förderungsmöglichkeiten. Im Juni 2006 legte der ISB e.V. der Geschäftsführung der ARGE eine erste Projektskizze für einen möglichen Dortmunder Einstieg in das Thema vor. Das Konzept wurde durch eine Arbeitsgruppe aus ARGE und ISB in 3 gemeinsamen Sitzungen diskutiert und fortentwickelt. Dabei bestand immer Konsens, dass nicht auf Weisungen aus Berlin oder Nürnberg gewartet werden sollte, sondern dass das Konzept unter den Bedingungen des SGB II mit den bisherigen Instrumenten umgesetzt werden kann, wenn alle Beteiligten sich auf einen inhaltlichen und finanziellen Rahmen verständigen. Vorgabe war dabei, dass eine Umsetzung die ARGE nicht teurer kommt, als die bisherigen Kosten der Arbeitslosigkeit. Über diese Begrifflichkeit lässt sich natürlich streiten. Die JobCenter ARGE beziffert die durchschnittlichen Kosten der Arbeitslosigkeit in Dortmund zwischen 1.300€ und 1.500€. In diesem Bereich liegt das Gros der Fälle und in diesem Bereich soll sich auch die Förderhöhe bewegen und zwar inklusive Minderleistungsausgleich, Qualifizierung und sozialpädagogischer Begleitung. Eine Einigung steht noch aus.

Vorhandene Instrumente reichen aus
Der ISB e.V. lehnt die Begrifflichkeit des „3. Arbeitsmarktes” ab, da er zu einer weiteren Aufspaltung des Arbeitsmarktes führt und die Gefahr der weiteren Ausgrenzung (bzw. Lock-in Effekten) und Stigmatisierung für die Betroffenen mit sich bringt. Ausgangspunkt der Dortmunder Überlegungen ist, dass die vorhandenen Instrumente ausreichen und lediglich in Bezug auf die Förderdauer flexibilisiert und den individuellen Erfordernissen des Langzeitarbeitslosen angepasst werden müssen. Das SGB II macht keine Vorgaben hinsichtlicht der Förderdauer. In regelmäßigen Abständen soll zwischen dem Integrationsbeschäftigten, dem persönlichen Ansprechpartner/Fallmanager und dem Träger der weitere Hilfebedarf und damit auch die Förderungsdauer geklärt werden. Für den Träger sollen Integrationsanreize aufgebaut (Vermittlungsprämien), beim Beschäftigten erhalten werden (armutsfester aber niedriger Tarif). All diese Maßnahmen dienen der Vermeidung der Schaffung eines geschlossenen abgekoppelten Arbeitsmarktes („Einmal Arbeitnehmer dritter Klasse, immer…”)

AGH – Flex
Die verlässliche, flexible am Einzelfall orientierte Beschäftigungsförderung soll folgenden Rahmenbedingungen entsprechen:
• Erprobungsphase 2 Jahre, Fortführung geplant, bis zu 100 Arbeitsplätze beim ISB e.V.
• Arbeitsfelder zwischen Markt und Staat (III. System), gemeinwohlorientiert
• Projekt zielt auf notwendige Einnahmen und gleichberechtigte Teilhabe am Wettbewerb; Mitnahmeeffekte und Wettbewerbsverzerrung sind auszuschließen
• Zielgruppe: Personen, die keine Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben; Schwerpunkt: ältere LZA über 55 J.
• Arbeitsplatzbezogene fachliche und persönliche Begleitung
• Vergütung: sozialversicherungspflichtig und „armutsfest”
• Teilnahme für ALG-II-Empfänger freiwillig
• Regelmäßige Überprüfung der Integrationsfähigkeit
• Bei erfolgreicher Integration Prämie von 3 Monatsabschlägen
• Projekte und Arbeitsverträge sind auf Dauerhaftigkeit angelegt
• Vor Aufnahme Testphase zur Teilnehmerauswahl; Vorschaltung von AGH mit Mehraufwand oder anderen Maßnahmen ist erwünscht
• Träger haben die Möglichkeit, Teilnehmer abzuweisen
• Kostenbeteiligung des Trägers linear ca. 25% (Modellrechnung, letztes Trägerangebot)
Die Verhandlungen sollen bis zum Jahreswechsel abgeschlossen werden. Ziel ist der Start von AGH-Flex in den ersten Wochen 2007.

Die Dortmunder Interessengemeinschaft sozialgewerblicher Beschäftigungsinitiativen (ISB e.V.) ist der Zusammenschluss von freien Trägern, die berufliche Beratungsangebote für arbeitslose Menschen anbieten und Beschäftigungs- und Qualifizierungsangebote aller Art durchführen. Ihr gehören 17 Träger aus 5 Wohlfahrtsverbänden an (6 davon sind Paritäter). Der ISB e.V. vertritt 591 Beschäftigte im Regiebereich und 9.800 Arbeitslose jährlich, die an ihren Angeboten teilnehmen (Stichtagserhebung zum 31.12.2005).

Externer Link

www.isb-dortmund.de

www.diakonie.de ➥Passiv-Aktiv-Transfer

 

Zum Autor
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Andreas Koch Geschäftsführer der GrünBau GmbH und Vorstandsmitglied im ISB e.V. Telefon:0231/84096-36 E-Mail:_Andreas Koch