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Hartz ante portas:
Konsequenzen der Arbeitsmarktreformen für Bürger und freie Träger
Handwerkliche und konzeptionelle Defizite
Dass inzwischen ein im Vermittlungsausschuss erzielter Kompromiss lange bevor das Gesetz überhaupt in Kraft tritt seinerseits zur Ausgestaltung und Nachbesserung im Vermittlungsausschuss gelandet ist, bezeugt die handwerklichen und konzeptionellen Defizite der Arbeitsmarktpolitik. Bis heute sind die künftigen Zuständigkeiten unklar, die technischen Voraussetzungen einer rechtzeitigen Leistungsgewährung fragwürdig und die Planungsgrundlagen für die Anbieter ergänzender Hilfen ungewiss. Ganze Teilbereiche der Betreuungsinfrastruktur sind durch das entstandene Reformchaos in ihrer Existenz gefährdet. Nicht einmal die rechtzeitige Ausstellung von Leistungsbescheiden scheint gesichert. Gleichzeitig droht den bisherigen EmpfängerInnen von Arbeitslosen- und Sozialhilfe eine gravierende Leistungsverschlechterung.
Weg in die Armut wird kürzer
Wegen der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe und der verschärften Anrechnung von Einkommen auch der Lebenspartner werden etwa 500.000 Menschen ganz aus dem Bezug sozialer Leistungen ausscheiden. EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld – immerhin einer Versicherungsleistung – werden eine Verkürzung der maximalen Bezugsdauer um bis zu 54 % erfahren, bei unveränderten Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung. Der Weg von der regulären Beschäftigung in die Armut ist künftig ausgesprochen kurz. Die etwa 3 Millionen künftigen EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld II werden zum weit überwiegenden Teil eine spürbare Verschlechterung ihres Lebensstandards erfahren, die sich zum Teil aber erst nach einer Übergangszeit von drei Jahren voll auswirken wird. Diese Kürzungen gehen einher mit einer weiteren Abkoppelung der Regelsätze vom soziokulturellen Existenzminimum. Der PARITÄTISCHE weist seit Jahren darauf hin, dass die Deckelung der Regelsätze in den vergangenen Jahren dazu geführt hat, dass sie das tatsächliche Existenzminimum nicht mehr abdecken. Selbst an den Maßstäben von Ende der 80er Jahre gemessen ist der durchschnittliche Regelsatz bereits heute um mindestens 5,6 % zu niedrig.
Kinder schlechter gestellt
Doch selbst dieses Niveau soll noch weiter gekürzt werden: So sollen die Regelsätze für Kinder und Jugendliche von 7 bis 18 Jahren ab 2005 um fünf bis zehn Prozent sinken.
Bereits im Sommer vergangenen Jahres hat der PARITÄTISCHE gemeinsam mit dem Kinderschutzbund in einer Bundespressekonferenz darauf hingewiesen, dass die geplante Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe dazu führt, dass insbesondere Kinder zu den Leidtragenden der Sozialreformen werden.
Eine halbe Million Kinder – so eine Untersuchung des PARITÄTISCHEN – wird künftig Leistung auf dem Niveau der bisherigen Sozialhilfe beziehen. In manchen Großstädten droht bis zu einem Drittel der Kinder der Weg in die Armut. Diese Berechnungen des PARITÄTISCHEN fanden bundesweit große Resonanz. Der Bundesregierung konnten dadurch Verbesserungen im Detail abgerungen werden, ohne dass die Sozialreformen allerdings grundlegend geändert wurden. Immerhin hat die Bundesregierung wegen des erzeugten politischen Drucks einen Kinderzuschlag von bis zu 140 Euro pro Kind und Monat für einkommensschwache Eltern beschlossen. Das ist für berechtigte Familien insoweit eine Verbesserung, dass sie nicht wegen des Kindes in die Sozialhilfe fallen. Die Leistung ist aber so bemessen, dass ihnen dennoch nur ein Einkommen auf dem Niveau der Sozialhilfe verbleibt. Die Forderung des PARITÄTISCHEN nach einer Kindergrundsicherung und einer bedarfsgerechten Betreuungsinfrastruktur bleibt aktuell.
Sozialsystem insgesamt betroffen
Obwohl der Zusammenhang von Kinderarmut, schlechten Bildungschancen, vermehrten Gesundheitsrisiken und sozialer Ausgrenzung unbestritten ist, werden die Pläne weiter fortgeführt. Die Konsequenzen werden nicht nur Einzelne betreffen, sie berühren auch das Sozialsystem insgesamt. Diese Reformen sind nicht nur der massivste sozialpolitische Kahlschlag in der Geschichte der Bundesrepublik, sondern auch ein gigantisches Programm zur weiteren Senkung der Binnennachfrage, zur Fortsetzung der Auszehrung der Sozialversicherungen und zur Verarmung von großen Teilen der Bevölkerung. Rahmenbedingung für freie Träger spürbar verschlechtert Die noch bestehenden Änderungen in den Reformpaketen Hartz III und IV reichen aber aus, die Rahmenbedingung für die Arbeit freier Träger spürbar zu verschlechtern. Mit der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe bleibt die Verantwortung für ergänzende Hilfen zur Eingliederung zwar bei den Kommunen, zudem konnte durch politische Interventionen im Gesetzgebungsverfahren die Aufnahme eines Passus zur Rolle der freien Träger in den § 17 des Sozialgesetzbuches II, das die Grundsicherung für Arbeitssuchende regelt, erreicht werden. Es ist aber bereits heute erkennbar, dass die Finanzierung der ergänzenden Hilfen immer mehr von einer Zuwendungsfinanzierung auf eine Finanzierung über Leistungsvereinbarungen umgestellt wird.
Unklare Rechtslage problematisch
Solange diese Vereinbarungen als Konzessionsverträge ausgestaltet sind, die wegen des unbestimmten Leistungsumfangs nicht dem Vergaberecht unterliegen, ist diese Entwicklung weitgehend unproblematisch. Wegen der ungeklärten Rechtslage ist jedoch viel eher anzunehmen, dass die Leistungen im Vergabeverfahren ausgeschrieben werden müssen. Es gibt dabei deutliche Bestrebungen von Seiten der Kommunen, das Vergabeverfahren zu nutzen, um auch zu Lasten der Qualität sozialer Dienste einen Preiswettbewerb zu erzeugen und Veränderungen in der Trägerlandschaft vor Ort zu erreichen. Dagegen gilt es auch weiter deutlich zu machen, dass wir den Wettbewerb wollen: nicht um den billigsten Preis, sondern um das bei hoher Qualität günstigste Angebot. In zahlreichen Briefen mit den zuständigen Ausschussmitgliedern und Staatssekretären hat der PARITÄTISCHE die Problematik deutlich gemacht und massiv für entsprechende Änderungen geworben. Diese Aktivitäten werden wir wegen der immer noch bestehenden Unsicherheit auch weiter fortführen. Die Notlösung getrennter Ausschreibungskreise mit dem komplizierten Markterkundungsverfahren überzeugt dagegen in keiner Weise. Sie muss durch eine grundsätzliche Klärung zugunsten der freien Träger abgelöst werden. Zu hoffen ist, dass bei den Entscheidungsträgern die Erkenntnis reift, dass sich nur in der Verwaltungsbürokratie Arbeitsplätze per Dekret schaffen lassen. Der Schlüssel für eine wirkliche Verbesserung der Arbeitsmarktsituation wie der Eingliederungsleistungen liegt in der Herstellung besserer wirtschaftlicher und sozialer Rahmenbedingungen. Diese Zusammenhänge deutlich zu machen und weitere konkrete Verbesserungen für seine Mitglieder wie für die Menschen insgesamt zu erreichen ist eine bleibende Herausforderung, der wir uns weiter intensiv widmen werden.
Barbara Stolterfoht
Staatsministerin a.D.
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Zur Autorin
Barbara Stolterfoht ist Vorsitzende des PARITÄTISCHEN Gesamtverbandes e.V. Weitere Informationen bei: Paritätischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband Oranienburger Str. 13 – 14 10178 Berlin Tel.: 030-246360 Mail: info@paritaet.org, http://www.paritaet.org
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