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Vom „Fördern und Fordern“ zum „Fordern und Selektieren“Die soziale Frage bekommt nur noch unsoziale Antworten „Armut treibt zur Arbeit“ sagt ein altes Deutsches Sprichwort. Und damit scheint das schlichte Leitbild aktueller Arbeitsmarktpolitik identifiziert: Wer keine Stelle findet, muss nur wenig genug an staatlicher Unterstützung erhalten, dann wird er schon jede Arbeit annehmen. Und wer sich dann noch widerständig zeigt, dem wird kurzerhand die Leistung gekürzt. Der Sozialstaat erfährt gegenwärtig den größten Wandel seit 1945. Die Arbeitsmarktreform bildet ein Kernelement. Dabei wird die Arbeitsmarktpolitik ihrer sozialen Dimension entkleidet. Werkstatt im Kreis Unna (WiKU) Die WiKU hat stets den Anspruch vertreten, den arbeitsmarktpolitischen Wandel zu gestalten, ohne den sozial- und auch bildungspolitischen Anspruch aufzugeben. Bei vielen neuen Instrumenten wurde versucht, sie für die besonders Benachteiligten nutzbar zu machen. Aus Trägersicht stellen sich die letzten 18 Monate so dar: „Job-AQTIV“, Hartz & Co. Das Job-AQTIV-Gesetz trat in Kraft, als die Arbeitsverwaltung noch mitten in der Umsetzung des „Arbeitsamtes 2000“ war. An das neue Gesetz wurden seitens der Träger hohe Erwartungen geknüpft. Gerade mit der (passgenauen) Vermittlung per Gutschein und auch der Job-Rotation waren innovative Ansätze ausgemacht, die als zukunftsorientiert eingestuft wurden. In der konkreten Praxis ergaben sich die nachstehenden bundesweiten Ergebnisse: Die Vermittlungsgutscheine hatten eine minimale Resonanz, die Job-Rotation zeigte keine und das Mainzer Modell des Niedrig-Lohns lediglich eine minimale Wirkung. Doch kaum lagen die geänderten Rechtsvorschriften für diese neuen Instrumente vor, da wurde die Hartz-Kommission einberufen. Hartz-Reform Peter Hartz, der Arbeitdirektor des VW-Konzerns, sollte - für die Bundesregierung - das schwierige Geschäft der Arbeitsmarktreform richten. Ergebnis waren 13 Reformmodule unterschiedlichen Reifegrades. Während die Bundesregierung dies 1:1 umsetzen wollte, wurden „unter der Hand“ verschiedene Module kassiert. Personalservice-Agenturen (PSA): Hartz wollte 700.000 Stellen über PSA´s schaffen, in 2003 wurden bundesweit indes nicht einmal 50.000 eingerichtet. Insgesamt tendiert die Vermittlung in Arbeit durch PSA´s bisher bundesweit gegen Null. Die WiKU hat bereits 2001 zusammen mit der Kreishandwerkerschaft eine Arbeitsnehmer-Überlassungsgesellschaft gegründet, um eine weitere Brücke in den ersten Arbeitsmarkt zu bauen. Diese Gesellschaft beteiligte sich in zwei Arbeitsamtsbezirken an der Ausschreibung der PSA und erhielt aufgrund deutlich billigerer Konkurrenzangebote keinen Zuschlag. Die Werkstatt-Gesellschaft stellte daher ihren Betrieb ein. Berufliche Weiterbildung (FbW) Durch die massiven Mittelkürzungen (-42 %), die Einführung der Bildungsgutscheine und einer obligatorischen Verbleibsquote in Arbeit von 70 % sinkt das Angebot an Weiterbildungsmaßnahmen rasant. Die Eintrittszahlen in FbW liegen im 1. Halbjahr 2003 um gut 50 % unter denen des Vorjahres, bei Langzeitarbeitslosen sogar um rund 60 %. Bei der WiKU werden fünf von sechs Bildungsmaßnahmen nicht mehr durchgeführt. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) ABM werden bereits mit dem Job-AQTIV-Gesetz, aber erst Recht mit „Hartz“ zum Auslaufmodell. Beschäftigungsangebote für Personengruppen mit besonderen Vermittlungshemmnissen existieren damit nur noch im Einzelfall. Bei der WiKU entfallen 150 Teilnehmerplätze. Job-Center Die Einrichtung der Job-Center durch Arbeitsund Sozialämter läuft bisher regional höchst unterschiedlich. Eine Beteiligung der freien Träger der Wohlfahrtspflege findet nur in Ausnahmefällen statt – positive Erfahrungen des NRW-Modell-Projekts Sozialagenturen werden ignoriert. Die WiKU erhält durch 2 Casemanager und 2 Mitarbeiterinnen aus „Jugend in Arbeit“ die Chance, den Aufbau von zwei Job-Centern mitzugestalten. Qualifizierung Jugendlicher (Berufsvorbereitung, Ausbildung – BaE)
Die Streichung des Bundeszuschusses veranlasst die Bundesanstalt im Frühjahr 2003 zur Vollbremsung bei berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen für benachteiligte Jugendliche. Rund 100.000 Plätze werden zum Sommer storniert, erst massive Proteste führen zur Kehrtwende. Beauftragung Dritter Mit dem § 37a SGB III wurde die Vermittlungs- Beauftragung von Trägern auf Provisionsbasis eingeführt: Gelingt eine Vermittlung in beitragspflichtige Beschäftigung erhält der Träger einen Pauschalbetrag. Besteht das Beschäftigungsverhältnis 6 bzw. 12 Monate nachweislich fort, so zahlt das Arbeitsamt weitere Pauschalen. Die WiKU führt an zwei Standorten im Kreis Unna solche Vermittlungsprojekte durch. Für die betroffenen MitarbeiterInnen bedeutet die Provisionsbasis einen immensen Druck, da sie anhand der erreichten Vermittlungszahlen ablesen können, ob ihre Stellen noch refinanziert sind oder nicht. Aufgrund der Marktsituation – im Kreis Unna kommen auf 1 offene Stelle 24 Arbeitslose – und der saisonalen Schwankungen bringen diese Projekte eine neue Dimension der psychischen Arbeitsbelastung mit sich. Sonderprogramme Während auf der einen Seite bewährte Angebote zerstört werden, kommen mit „Jump plus“ und „Arbeit für Langzeitarbeitslose“ zwei neue Programme - vorrangig für Sozialhilfebeziehende - daher. Die Kommunen sollen die Programme aufstocken, haben hierfür aber kaum Mittel. Inhaltlich geht es ganz offensichtlich darum, arbeitslosen Sozialhilfebeziehenden irgendein Angebot zu machen. Wird das Angebot abgelehnt, droht die Kürzung des Lebensunterhaltes. Landesarbeitsmarkt-Politik
2003 hat das Land seine Haushaltsmittel für die Arbeitsförderung um rund 40% gekürzt. Programme wurden auf die Regionen übertragen ohne die Landesmittel mit zu verteilen. Mit den anhaltenden Haushaltsschwierigkeiten deuten sich weitere drastische Einschnitte an: Fazit
Unter dem Deckmantel der Hartz-Reform wird bundesweit eine rigorose Sparoperation durchgeführt, die einer arbeitsmarktpolitischen Geisterbahnfahrt gleichkommt. Die Landespolitik springt auf diesen „Zug“ und zieht sich aus der Zielgruppenförderung zurück. Der gesamte Prozess wird mit unglaublicher Geschwindigkeit vorangetrieben, Übergangsphasen werden nicht eingeräumt. In der Summe ein chaotisches Vorgehen mit dreifacher Tendenz: arbeitsmarktpolitisch verfehlt; sozialpolitisch unausgewogen; wirtschaftspolitisch kontraproduktiv. Für Verbände und ihre Träger wird es darauf ankommen, zügig zu regionalen und überregionalen Bündnissen gegen den Sozialabbau zu gelangen und klare Positionen zu artikulieren.
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