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Bürgerrechte bei sozialen Leistungen und Hilfen

Plädoyer für mehr Beteiligung von SozialhilfeempfängerInnen

1. Die Modernisierung der Sozialämter

In den letzten Jahren sind die Sozialämter in Deutschland in Bewegung geraten. Stetig wachsende Zahlen von HilfebezieherInnen und steigende Kosten haben die Sozialhilfeträger veranlaßt, auf diese Entwicklung aktiv zu reagieren. Einer der Schwerpunkte der Reaktion lag auf der Modernisierung durch effizientes Management und neue Formen der Steuerung.

Die damit verbundene Strukturierung der Dienstleistungen der Sozialämter nach "Produkten", die mit Zielen, einer Beschreibung der Leistungen, quantitativen Kennziffern und Kosten verknüpft sind, stellen ein Kernstück "neuer Steuerung" dar, die die Verwaltung ergebnisorientierter und produktiver machen sollte. Die Produkte des Sozialamtes sind allerdings in der Praxis unterschiedlich abgegrenzt worden, und die Umsetzung des Neuen Steuerungsmodells ist in der Praxis der Sozialverwaltungen nur langsam vorangekommen.

Die Zielsetzung des Neuen Steuerungsmodells, bei der Ausgestaltung der Dienstleistungen den Erwartungen der BürgerInnen mehr zu entsprechen und ihre Bedürfnisse und Interessen stärker zu befriedigen, ist für die Sozialämter kaum konkretisiert worden. Es ist davon auszugehen, dass das dominierende Ziel der Kostensenkung in der Sozialhilfe nur von wenigen sofort mit dem Ziel verbunden wird, den Erwartungen von BürgerInnen mehr zu entsprechen.

2. Ein neues Selbstverständnis der Sozialhilfe

Bei der Frage, ob in der Sozialhilfe Kosten gesenkt und gleichzeitig den Interessen bzw. Bedürfnissen der BürgerInnen besser entsprochen werden kann, sind die ursprünglich im Bundessozialhilfegesetz angelegten Ziele der Vermeidung und Überwindung der Sozialhilfebedürftigkeit wieder stärker in den Vordergrund gerückt worden. Neue Instrumente, darunter die Auswegberatung oder die gezielte Arbeitsvermittlung, haben fallweise deutlich gemacht, dass auf örtlicher Ebene Hilfebedürftigkeit wirksam bekämpft werden kann. In der Tat ist der Effekt der Kostensenkung erheblich größer, wenn die Dauer von Sozialhilfebedürftigkeit verkürzt oder die Aufnahme in den Hilfebezug durch geeignete Maßnahmen vermieden werden kann.

Mit dem neuen Selbstverständnis der Sozialämter ist auch ein anderes Zugehen auf die Hilfebedürftigen vermacht. Der Antragsteller / die Antragstellerin auf Hilfe zum Lebensunterhalt ist nicht mehr nur derjenige / diejenige mit einem Rechtsanspruch auf finanzielle Leistungen, mit deren Bewilligung und Auszahlung die Aufgabe der Sozialämter abgeschlossen ist. Vielmehr ist der Anspruch nun viel weit reichender: Hilfebedürftige Menschen sollen dazu veranlaßt werden, ihre Lebenssituation in Richtung auf die Überwindung von Hilfebedürftigkeit zu verändern. Zu Recht darf die Frage gestellen werden, ob die Sozialämter für diese Aufgabenbestimmung bereits ausreichend gerüstet sind.

Der/die von Hilfebedürftigkeit betroffene BürgerIn sieht sich mit einer neuen Haltung des Sozialamtes konfrontiert. Zentrales Thema zwischen Sozialamt und dem Hilfebedürftigem ist nun die Frage, wie die Hilfebedürftigkeit überwunden werden kann.

3. Neue Herausforderung für die BürgerInnen

Da es mittlerweile zwischen Sozialamt und Klient weniger um finanzielle Fragen, sondern um Aspekte der Veränderung der Lebenssituation (z. B. Vorhandensein von Arbeitsfähigkeit, Zumutbarkeit von Arbeit usw.) geht, ist der Verfahrensweg in der rechtlichen Auseinandersetzung mit der Verwaltung immer weniger ausreichend für eine angemessene Berücksichtigung von Erwartungen und Interessen der BürgerInnen.

Eine Beteiligung und aktive Rolle der SozialhilfebezieherIn in ihrem Verhalten gegenüber dem Sozialamt, das - durchaus in der Intention des Gesetzgebers - weitreichende Anforderungen an Verhaltensänderungen, Eigeninitiative usw. vom Klienten fordert, ist auch im Interesse der Ämter selbst. Die Gewährung oder Nichtgewährung von finanziellen Leistungen kann auch gegenüber passiven BürgerInnen erfolgen - bei aktivierender Beratung und erfolgsorientierter Hilfe zur Arbeit ist dies nicht mehr möglich. Ein aktiver Klient, der sich über seine Lebensziele und Möglichkeiten im klaren ist, stellt gewissermaßen fast schon eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Hilfegewährung durch das Sozialamt dar.

Ein zweiter Grund für die Notwendigkeit, über neue Wege der Beteiligung von Klienten nachzudenken, liegt in der sinnvollen Balance zwischen den Perspektiven der BürgerInnen und der Verwaltung. Es ist eine Tatsache, dass Interessen von Klienten und Sozialämtern nicht immer deckungsgleich sind. In diesem Interessenkonflikt sind die Sozialämter entsprechend der Intention des Gesetzgebers bzw. der "Steuerzahler" mit Sanktionsinstrumenten ausgestattet. Dies ist richtig und konsequent, es erfordert auf der Seite des Klienten eine ausreichende Ausstattung mit Mitteln, damit entsprechend umzugehen. Die Ausstattung der Klienten mit Rechtsmitteln ist notwendig und essentieller Bestandteil unseres Rechtsstaates. In den interaktiven Prozessen der Sozialhilfegewährung reichen diese Rechtsmittel jedoch nicht aus, wenn ein aktives "in die Hand nehmen" der Lebenssituation durch den Klienten selbst gefordert ist.

4. Neue Wege für mehr Beteiligung und eine Stärkung der Rolle der Bürger

Ein Sozialhilfebezieher ist bisher bei der Wahrnehmung seiner Rechte gegenüber dem Sozialamt - außerhalb der rechtsstaatlichen Verfahrenswege und Instanzen - primär durch Beratung zu seinen sozialen Rechten unterstützt worden, die durch externe Beratungsstellen (getragen zum Beispiel von Initiativen, Wohlfahrtsverbänden, Verbraucherorganisationen u.a.) erfolgte. So wichtig eine solche Beratung sein kann, sie bleibt unzulänglich im Hinblick auf die zukünftigen Erwartungen der Sozialämter an die Klienten. Im Prozeß der Sozialhilfegewährung selbst ist eine aktivere und selbstbewußte Rolle von Klienten gefragt.

Wie können neue Wege der Stärkung der Sozialhilfebezieher aussehen? Ein erster elementarer Schritt ist die - in der bisherigen Praxis oft, aber nicht immer - zugelassene Begleitung der Klienten durch eine Person ihres Vertrauens beim Gang zum Sozialamt. Die zweite Person kann in Beratungsprozessen und Gesprächen zwischen Verwaltungsangehörigen und BürgerInnen eine wichtige ausgleichende Rolle spielen. Wenn es um Kommunikation und Verstehen von Sichtweisen, aber auch um ganzheitliche Lebenssituationen und Bedürfnisse von Menschen geht, ist die bilaterale Beziehung zwischen dem Sachbearbeiter, den sich der Klient nicht aussuchen kann, und dem Bürger oft nicht ausreichend. Eine Systematisierung, Qualifizierung und Verstärkung dieser Begleitung beim Gang zum Sozialamt kann eine Aufgabe auf dem Weg zu stärkerer Bürgerbeteiligung darstellen.

Ein zweites Beispiel könnte die Einführung des Rechts des Klienten sein, einmalig den ihm zugewiesenen Sachbearbeiter abzulehnen. In den meisten Sozialämtern werden Hilfeempfänger nach dem Buchstabenprinzip zugeteilt, d.h. der Zufall bestimmt, mit welchem Sachbearbeiter der Klient konfrontiert wird. In dem Hilfeprozess zwischen Sachbearbeiter und Klient geht es jedoch zwangsläufig oft um höchst persönliche und sensible Angelegenheiten. Warum sollte der Klient dann nicht in bestimmten Fällen, wenn aus menschlichen Gründen (Altersunterschiede, anderes Geschlecht usw.) ein Vertrauen nicht entstehen kann, der Klient nicht den Sachbearbeiter wechseln dürfen? Dies könnte auch reziprok für den Sachbearbeiter möglich gemacht werden.

Ein drittes Beispiel kann die Einführung von Service-Regeln sein. So könnten Ämter die Rechte der Hilfebezieher (Liste der Rechte und Pflichten, Verfahren bei Beschwerden, "Hot-Line" u.a.) stets öffentlich aushängen (ggf. auch in 2 - 3 verschiedenen Sprachen), um dem Hilfebezieher deutlich zu machen, welche Möglichkeiten ihm offenstehen bzw. welche Erwartungen an ihn gerichtet werden. Eine Service-Regelung könnte auch die Einführung eines "Ombudsmann" für Sozialhilfebezieher sein.

Ein weiteres Beispiel wäre die Einführung bestimmter Beteiligungsverfahren bei essentiellen Entscheidungen des Sozialamtes. In der Jugendhilfe ist vor einigen Jahren das Verfahren der Erziehungskonferenz bei Entscheidungen, die für das Leben von Kindern und Jugendlichen eingreifend sind, eingeführt worden. In Analogie zu diesem Weg könnte in der Sozialhilfe eine "Konferenz" von Laien und Professionellen als "Experten" eingeführt werden, die in wesentlichen eingreifenden Entscheidungen des Sozialamtes angerufen werden kann. Im Gegensatz zur Jugendhilfe müßte der Klient hier ein Recht haben, die Zusammensetzung dieses Gremiums mit zu beeinflussen.

Diese Beispiele stellen noch erste Vorschläge dar, die einer Prüfung bedürfen. Es wird jedoch deutlich, dass eine stärkere Beteiligung der Klienten weder zusätzliche Kosten erzeugt noch einen nennenswert höheren Verwaltungsaufwand mit sich bringen muss. Weitere Vorschläge könnten noch erarbeitet und erprobt werden. Solche Vorschläge sind durchaus kurzfristig realisierbar, denn ihre Umsetzung setzt nicht zwangsläufig eine gesetzliche Grundlage voraus; zudem dürften auch Sozialämter ein Interesse an einer stärkeren Aktivierung der Klienten haben.

Für die Entwicklung von Initiativen und die Ausarbeitung von Vorschlägen bzw. zu erprobenden Modellen sind die Verbände der freien Wohlfahrtspflege prädestiniert. Insbesondere für Verbände wie dem DPWV, die sich traditionell intensiv mit der Frage einer wirksamen Vertretung von sozialen Rechten der Sozialhilfeempfänger auseinandergesetzt haben, sollte hier ein aktives Betätigungsfeld liegen.

Dr. Helmut Hartmann
con_sens Consulting für Steuerung und soziale Entwicklung GmbH