Die Bundesregierung hat ein Gesetz zur „Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ in den Deutschen Bundestag eingebracht, dass am 23.9.2011 in Zweiter und Dritter Lesung verabschiedet werden soll. Tatsächlich, so schätzt der Paritätische NRW ein, wird mit diesem Gesetzesvorhaben nicht auf diese Bedarfslagen Langzeitarbeitsloser reagiert. Es stellt sich vielmehr als weiteres operatives Sparpaket für den Bundeshaushalt dar.
Bereits im laufenden Jahr wirken sich die Einschnitte bei den Eingliederungsmitteln negativ auf die Maßnahmen für die betroffenen Langzeitarbeitslosen und damit auf die Beschäftigungs- und Qualifizierungsträger aus. Obwohl der wirtschaftliche Aufschwung fast komplett an den Langzeitarbeitslosen "vorbei geht“, werden in diesem wie in den folgenden Jahren weniger Mittel für aktive Arbeitsmarktförderung im SGB II bereit gestellt. Die Sockelarbeitslosigkeit steigt merklich an. Der jetzt vorliegende Gesetzesentwurf wird sich verschärfend negativ für die Betroffenen sowie die Träger auswirken. Deshalb will der Paritätische vor Ort mit den betroffenen Mitgliedsorganisationen aktiv und offensiv werden vor allem mit den Bundestagsabgeordneten der Regierungsparteien in Kontakt treten. Anhand konkreter Beispiele kann aufgezeigt werden, wie dramatisch sich der Gesetzesentwurf für das Gemeinwesen und die soziale Infrastruktur auswirken wird.