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Willkommen beim Paritätischen in Nordrhein-Westfalen





Arbeitsgelegenheiten – Detailaufnahmen

1) Wie sehen Eingliederungsvereinbarungen bei Ihnen aus? Beschränken sich diese auf die Durchführung einer Arbeitsgelegenheit oder sind sie umfassender gestaltet?

2) Unter welchen Bedingungen werden bei Ihnen Arbeitsgelegenheiten umgesetzt? 3) Kommen die TeilnehmerInnen an Arbeitsgelegenheiten freiwillig zu Ihnen?

4) Wie halten es ARGE / Optionskommune bei Ihnen mit der Prüfung der Zusätzlichkeit der Arbeitsgelegenheiten?

Claudia Seydholdt, Geschäftsführerin von Die Kette e.V. aus Bergisch-Gladbach:

Zu 1. Unsere Vereinbarungen umfassen die Durchführung der Arbeitsgelegenheiten und die Teilnahme an der von uns durchgeführten Qualifizierung. Da wir vom Paritätischen mit der Organisation und Durchführung der zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten für seine Mitgliedsorganisationen im Rheinisch-Bergischen Kreis beauftragt wurden, stellen wir für unsere 36 genehmigten Stellen (davon z. Zt. 22 besetzt) eine sozialpädagogische Betreuungskraft, die auch die Auswahl der TeilnehmerInnen (TN) und die Kontaktpflege zu den Einsatzstellen sicherstellt. Die Qualifizierungsmodule erfolgen durch zusätzliche Honorarkräfte und werden individuell auf die TN abgestimmt.

Zu 2. Bedingung ist die Genehmigung der Stellenbeschreibungen durch die Lenkungsgruppe der KAS (unsere ARGE); Grundlage hierfür war die Düsseldorfer Erklärung.

Zu 3. Die TN werden uns zugewiesen, die meisten sind jedoch motiviert und sehen die Arbeitsgelegenheiten als Chance. Bei den anderen (ca. 5-10%) erfolgten Abbrüche.

Zu 4. Die Prüfungen waren, bei Erteilung der Anerkennung, sehr rigide. Seitdem erfolgte keine Prüfung mehr, wobei wir allerdings erst seit Juni im Geschäft sind.

Ein Träger der MigrantInnenhilfe schrieb:

Zu 1. Die Eingliederungsvereinbarungen treffen nicht wir, sondern die ARGE-MitarbeiterInnen mit den Zusatzjobbern. Inhalte sind u.a.:

a. Leistungen und Pflichten der Vertragsparteien

b. Abweichende Rechtsfolgen bei nichterwerbsfähigen Hilfebedürftigen.

Zu 2. Wir sind eine Ausbildungsstätte für lernbehinderte Jugendliche. Seit Oktober 2004 bieten wir bis zu 7 Plätze für Zusatzjobs in unseren beiden Arbeitsbereichen Gärtnerei und Schreinerei an; die Zusatzjobber sollten Neigung und Eignung für die Arbeitsbereiche mitbringen, aber auch Akzeptanz für Lernund Geistigbehinderte, die bei uns im Praktikum oder in der Ausbildung sind. Daneben kooperieren wir mit anderen Trägern und bieten/ nutzen Praktikumsstellen.

Zu 3. Ja.

Zu 4. Die schriftliche Bestätigung über die Erfüllung dieser Forderung ist ausreichend.

Eine Mitgliedsorganisation aus der Suchtkrankenhilfe:

Zu 1. Eingliederungsvereinbarungen haben die Teilnehmer mit der ARGE getroffen, diese sind umfassender gestaltet und beziehen die Eigenbemühungen um einen Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt mit ein. Wir haben mit den TN nur Teilnahmevereinbarungen getroffen, die sich überwiegend auf die Durchführung der Arbeitsgelegenheiten beziehen, mit der Absicht den Erhalt und die Festigung der Beschäftigungsfähigkeit und die Motivation zu fördern.

Zu 3) Die meisten TN, die im Rahmen einer AGH beschäftigt sind, kommen freiwillig zu uns, allerdings weist die ARGE in Einzelfällen auch Personen zu.

Zu 4) Dieses müsste vor Einrichtung der Arbeitsgelegenheiten geschehen sein.

Herr Sander vom Verein Fach Werk Minden:

Zu 1. Die Eingliederungsvereinbarung wird durch den Fallmanager mit dem Probanden erstellt. Die Träger führen lediglich die Arbeitsgelegenheiten nach Vertrag durch.

Zu 2. Festgelegt wurde, in Übereinstimmung mit unserem Trägernetzwerk, ein festgelegter Stellenschlüssel von 1:30 Anleiter und 1:30 Sozialarbeiter. Die Qualifikation der MitarbeiterInnen muss nachgewiesen werden. Zudem wurde im Kreis Minden-Lübbecke grundsätzlich eine Arbeitszeit von 20 Stunden/ Woche mit 1,26 Euro Mehraufwand sowie eine Qualifizierung von 5 Stunden/ Woche (Nachweis über Klassenbuch) ohne Mehraufwand festgelegt.

Zu 3. Die Teilnehmer kommen zum überwiegenden Teil freiwillig.

Zu 4. Die Prüfung erfolgt im Vorfeld über ein eingerichtetes Kuratorium und über den Aufsichtsrat. Deshalb hat es bereis mehrfach Veränderungen gegeben.

Ein Träger aus dem bergischen Land schrieb:

Zu 1. Den Eingliederungsvertrag schließen unsere Teilnehmer mit der ARGE. Wir als Koordinierungsstelle sehen diesen Vertrag nicht. Die ARGE Wuppertal weist uns ALG II- Bezieher zu, die zuvor ihren Eingliederungsvertrag unterschrieben haben, wir vermitteln sie an Beschäftigungsorte.

Zu 2. In der Regel nehmen wir die Anträge der jeweiligen Einrichtung vor Ort auf, um uns ein Bild über den Tätigkeitsbereich machen zu können. Falls wir keine Zusätzlichkeit erkennen können, weisen wir darauf hin und stellen keine Anträge. Die Beschäftigungsorte verpflichten sich u.a.: Teilnehmer, die der Koordinierungsstelle von der ARGE Wuppertal vorgeschlagen wurden, zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, mit diesen die Stelle zu besetzen oder Gründe anzugeben, die gegen die Besetzung sprechen. Die Stellenbeschreibung anzuwenden und evtl. Änderungen mitzuteilen, die Zusätzlichkeit der Agh zu achten und sich eine Verschwiegenheitsverpflichtung unterschreiben zu lassen. Wir verpflichten uns u.a.: Qualifizierungsangebote durchzuführen, (20% der Arbeitszeit), die Koordinierung (Monatsbericht, Auszahlung der Mehraufwandsentschädigung, Beurteilungen, Arbeitszeugnisse etc.) zu leisten und die Teilnehmer zu versichern (Unfall, Haftpflicht).

Zu 3. Die überwiegende Zahl der ALG II-BezieherInnen nehmen dieses Angebot gerne an. Mittlerweile stellen wir fest, dass sich auch Interessierte zuerst an uns wenden, bevor sie zur ARGE gehen.

Zu 4. Die ARGE Wuppertal teilte uns mit, dass sie nun personell so ausgestattet ist, dass sie Prüfungen vornehmen wird. Falls wir bei Gesprächen mit unseren TeilnehmerInnen Beschwerden erfahren, besuchen wir die Beschäftigungsstelle. Bisher haben wir an einem Beschäftigungsort einen Teilnehmer abgezogen, weil die Zusätzlichkeit nicht gegeben ist

Ein großer Träger aus dem Ruhrgebiet:

Zu 1. Eingliederungsvereinbarungen werden nur zwischen der Arge oder Agentur und dem Arbeitslosen geschlossen. Sie sind später das Instrument mit dem Druck ausgeübt wird. Wir als Träger machen lediglich einen Vertrag mit den Teilnehmern, der sich ausschließlich auf die Arbeitsgelegenheiten bezieht.

Zu 2. Die Arbeitsgelegenheiten finden unter den Bedingungen der jeweiligen Einsatzstelle statt. Danach richten sich Dauer der täglichen Arbeitszeit und Aufgabengebiet. Einsatzbereiche haben nicht immer etwas mit beruflichen Zielvorstellungen der TeilnehmerInnen zu tun und sind auch nicht so ausgesucht, dass der/die TeilnehmerInnen an der Einsatzstelle evtl. eine Anschlussbeschäftigung findet. 20% der Wochenarbeitszeit werden zur Qualifizierung genutzt, dass ist auch Forderung des Zuschussgebers. Die Verträge laufen jetzt nur noch für ein halbes Jahr. Die Teilnehmer erhalten 1,20 Euro pro geleisteter Stunde, einschl. Fortbildung und Urlaub.

Zu 3. Die TeilnehmerInnen kommen mangels Alternative zu uns.

Zu 4. Die ARGE prüft peinlich genau die Zusätzlichkeit der Arbeitsgelegenheiten. Viele der in den Broschüren der Agentur aufgeführten Beispiele für Arbeitsgelegenheiten finden in hier keine Gnade. Manchmal ist es aber auch erstaunlich, was dann doch für einzelne Träger möglich ist und womit das dann begründet wird.