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Sozialhilfe umbauen!

Die Sozialhilfe wird überfordert - Arbeitslose gehören zum Arbeitsamt

Seit Anfang der achtziger Jahre suchten die Bundesregierungen nach Einsparmöglichkeiten bei den Kosten der Massenarbeitslosigkeit. Als "Lösung" verengten sie den Zugang zu den Leistungen der Arbeitsverwaltung. Arbeitslosen, die nunmehr vor den verschlossenen Türen der Arbeitsämter standen, blieb nur noch das letzte Netz unserer sozialen Sicherung: die Sozialhilfe. Der "Erfolg" dieser Politik ist seitdem unübersehbar: Die Kosten der Sozialhilfe sind enorm gestiegen und die kommunalen Haushalte stehen vor dem Bankrott. Einige Millionen Menschen erhalten zwar eine finanzielle Unterstützung, aufgrund stagnierender Regelsätze reicht diese längst nicht mehr in jedem Fall, das soziokulturelle Existenzminimum zu sichern. Kaum aber erhalten sie angemessene persönliche Hilfen, also die Beratungsleistung, die sie unterstützt und befähigt, ihre soziale Notlage zu verändern oder gar zu beenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialämter müssen zu viele Fälle verwalten - da kommen die Menschen zu kurz.

Es gibt Möglichkeiten ohne BSHG
Das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) und die mit seiner Umsetzung betrauten Verwaltungen waren und sind als "letzte" oder "unterste" Sicherung bei vorübergehenden Notlagen gedacht. Dauerhafte und strukturell bedingte Notlagen müssen dieses Netz zwangsläufig überfordern. Auf der politischen Bühne aber stehen Politiker aller Couleur mit flotten Sprüchen Schlange, die sich allzu oft mit Schuldzuweisungen an die einzelnen Menschen begnügen. Angesichts dieser Entwicklungen besteht schon seit langem Handlungsbedarf, die bestehenden Systeme auf der Grundlage des BSHG und des Sozialgesetzbuches (SGB III), das die gesetzlich vorgesehenen Regelungen bei Arbeitslosigkeit umfasst, effektiver und effizienter zu gestalten. Der Fokus einer solchen Umgestaltung sollte auf die Organisation der bestmöglichen Unterstützungsleistung für den einzelnen Arbeitslosen oder sich in einer sozialen Notlage befindenden Menschen ausgerichtet werden.

Umgestaltung der Sicherungssysteme erforderlich
Das BSHG dient seinem Kern nach der Absicherung in vorübergehenden individuellen Notlagen. In den vergangenen Jahrzehnten musste dieses Sicherungssystem aber Aufgaben einer dauerhaften Absicherung bei fehlenden Arbeitsplätzen, die finanzielle Schließung von strukturellen Lücken der Rentenversicherung im Alter und bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit und einen großen Teil des Familienlastenausgleichs übernehmen. Mit der Einführung des "Grundsicherungsgesetzes" soll ab dem 1.1.2003 eine "bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" eingeführt werden. Dies führt zu einer ersten Entlastung des BSHG und ist auch aus dem Blickwinkel der betroffenen Menschen zu begrüßen, wenn man auch über die nicht genügende materielle Ausgestaltung streiten kann. Alle Parteien haben sich vor der Bundestagswahl auf eine Änderung des Familienlastenausgleiches festgelegt. Eine eigenständige ausreichende Kindergrundsicherung sollte das Ziel erreichen, so ausgestaltet zu sein, dass Familien nicht mehr allein auf Grund ihrer Kinder in eine soziale Notlage geraten und sozialhilfebedürftig werden. Mit der Einführung einer solchen Kindergrundsicherung wäre die schon heute unlauter geführte "Lohnabstandsdebatte" endgültig vom Tisch, die Armutsbedrohung durch zu niedrige Löhne wesentlich verringert und eine Verwaltungsvereinfachung der materiellen Hilfeleistungen familiensicherer zu gestalten. Aber auch danach gäbe es noch mehr als dringenden Umbaubedarf für die Sicherungssysteme bei eingetretener Arbeitslosigkeit und für vorübergehende soziale Notlagen. Im Folgenden werden Anforderungen skizziert:

Zielkriterium
Jede institutionelle Änderung muss unter Beachtung der jeweils gegebenen Rahmenbedingungen eine Verbesserung der Bedingungen für alle erwerbsfähigen Personen ohne Arbeit erwarten lassen.

Organisationsanforderung:
Die Beseitigung vorhandener Effektivitätsmängel und kontraproduktiver "Schnittstellen".

Zielgruppe:
Das System sollte so gestaltet sein, dass es die gesamte Spannbreite ausgehend von sofort voll arbeitsfähigen Erwerbslosen bis hin zu Erwerbslosen mit komplexem Hilfe- und Unterstützungsbedarf oder massiven Vermittlungshemmnissen abdecken kann.

Unterstützungsleistungen:
Ein neues System, kann nur dann erfolgreich arbeiten, wenn es Zugang zu allen notwendigen Beratungs- und Betreuungsmodulen hat. Dabei sollte der Zugang zu allen arbeitsmarktpolitischen Instrumenten ebenso möglich sein, wie ein flexibler Umgang mit der Organisation und den Budgets. Eine qualitativ und quantitativ gute Personalausstattung ist eine weitere Voraussetzung. Die Ausgestaltung der Dienstleistungen sollte sich dafür zugleich an den Ressourcen des Betroffenen und den Möglichkeiten des Arbeitsmarktes orientieren.

Vielfältige Instrumente sind notwendig
Dafür werden vielfältige und auf die Erfordernisse des Einzelfalles zugeschnittene Instrumente benötigt: Profiling, Hilfeplanung, Assessment, Casemanagement, Sprachkurse, Schuldnerberatung, passende Kinderbetreuung, Beratung/Therapie zur Beseitigung von Gesundheitsproblemen (z.B. Drogen oder psychische Probleme), ein guter Zugang zur regionalen Wirtschaft, Zugang zu geeigneten Arbeitsplätzen für spezielle Zielgruppen, sowie Zugang zu subventionierten Arbeitsmöglichkeiten. Weitere zentrale Bausteine sind eine den Aufgaben entsprechende Personalentwicklung, bundesweit einheitlich definierte Qualitätsstandards und der Aufbau eines funktionierenden Controllings.

Aktivitäten und Handlungsmöglichkeiten vor Ort
Mit der Neubildung der Bundesregierung beginnt ein neuer Abschnitt der Diskussion um die Umgestaltung von BSHG und SGB III. Zum jetzigen Zeitpunkt sind alle Mitglieder, die im Rahmen der beiden Gesetzessysteme Dienstleistungen anbieten, aufgefordert, die Diskussion um ihre eigene Angebotsstruktur, ihre Einbindung in kommunale Netzwerke und andere Kooperationsstrukturen, sowie die zukünftigen Vergabestrukturen gemeinsam mit anderen Wohlfahrtsverbänden sowie Kommunal- und Arbeitsverwaltung vor Ort zu suchen.

Dr. Michael Seligmann
Diakonisches Werk Westfalen



Zahlen zur Situation der Sozialhilfe finden sich auf der Grundlage des Statistischen Bundesamtes in einer Stellungnahme des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge vom Juni 2002 (www.deutscher-verein.de). Mit der Neugestaltung der Finanzierungsstrukturen beschäftigt sich auch die Kommission zur Reform der Gemeindefinanzierung, die vom Bundesfinanzminister eingesetzt worden ist. Eines ihrer zentralen Themen bildet die Neuordnung der Finanzströme im Zuge der Umgestaltung von BSHG und SGB III.

Weitere Literaturhinweise zum Thema:
Claus Reis, "Personenbezogene Dienstleistungen als Element der Sozialhilfe", herunter zu laden von der Seite www.sozialagenturen.nrw.de/bibliothek/index.htm

Internetseiten des MASQT:
www.masqt.nrw.de/soziales/sicherung/sozialhilfe/pauschalierung/ pauschalierung.html

Modellprojekt Sozialagenturen in NRW:
www.sozialagenturen.nrw.de

Modellprojekt Pauschalierung in der Sozialhilfe:
www.paso.nrw.de

Eine Zusammenstellung der Entschließungsanträge aller Parteien sowie weiterer Materialien sind zu finden unter:
www.arbeitnehmerkammer.de/sozialpolitik/seiten/1_politik_alhi_ sohi.htm
Deutscher Landkreistag: "Forderungen des Deutschen Landkreistags zur Reform der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe für Erwerbsfähige. Beschluss vom 10.7.2002:
www.landkreistag.de/landkreistag/choice1-index.html.

Bertelsmann-Stiftung:
www.bertelsmann-stiftung.de/documents/Positionspapier2706.pdf