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Bruchstellen in Erwerbsbiografien und aktive Arbeitsmarktpolitik

Aktive Arbeitsmarktpolitik hatte in den vergangenen Jahren die Funktion, die Zugangsvoraussetzungen zum Arbeitsmarkt und die Vermittlungsaussichten zu verbessern. Angebote für Arbeitslose oder Menschen, die von Kündigungen bedroht waren, umfassten Orientierungskurse, Qualifizierung oder auch befristete Beschäftigung. Das Ziel sollte es immer sein, die Teilnehmer und Teilnehmerinnen wieder in reguläre Beschäftigung zu vermitteln, d.h. in den ersten Arbeitsmarkt. Je nach Art der Angebote, nach Zusammensetzung der Zielgruppe usw. variierten die Übergangsquoten zum Teil erheblich. Rückblickend muss festgestellt werden: Die Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme allein ist bei weitem keine Garantie für eine erfolgreiche Integration in Arbeit.

Allen Beteiligten ist klar: Aktive Arbeitsmarktpolitik ist nicht allein in der Lage, die Beseitigung der Arbeitslosigkeit zu schultern. Aber sie kann dafür sorgen, dass sich Arbeitslosigkeit nicht verfestigt. Deshalb ist es notwendig, die Beiträge zur individuellen und strukturellen Verbesserung der Arbeitsmarktchancen für den Einzelnen zu optimieren. Hierbei ist es ganz wesentlich, die Dauer der Arbeitslosigkeit drastisch zu reduzieren und Arbeitslosigkeit möglichst schon im Vorfeld zu verhindern.

Erwerbslosigkeit als Bruch in der Erwerbsbiografie
Früher verlief das Erwerbsleben von ArbeitnehmerInnen ohne wesentliche Unterbrechungen. Nach Studium oder Ausbildung verblieb "man" überwiegend längere Zeit bei "seinem" Arbeitgeber.
Die Situation hat sich in den letzten Jahren durch vielfältige Einflüsse konjunktureller Art, die Internationalisierung des Arbeitsmarktes und den Wandel der Arbeitsmarktbedingungen verändert. Nicht nur die Tatsache, dass Erwerbstätigkeit im Laufe eines Erwerbslebens häufiger durch Zeiten der Arbeitslosigkeit unterbrochen wird, sondern auch die Tatsache, dass eine höhere Flexibilität von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen gefordert wird, kennzeichnen die gegenwärtige Situation.

Will aktive Arbeitsmarktpolitik weiterhin erfolgreich sein, muss sie nicht nur ihre Vermittlungsinstrumente überprüfen und optimieren, sondern auch diesen Veränderungen der Erwerbsbiografien Rechnung tragen. Sie muss die vielfachen Übergänge im Blick behalten, wo ein Abrutschen in Erwerbslosigkeit drohen kann, und dort verstärkt ansetzen.

Dazu haben wir in Nordrhein-Westfalen bereits Ansätze entwickelt. Beispiele sind:

Übergang Schule/Beruf
Jugendliche dürfen nach der Schule nicht arbeitslos werden. In der Phase Übergang Schule/Beruf findet eine wesentliche Prägung statt, die für das weitere Erwerbsleben von entscheidender Bedeutung ist. Wir haben in diesem Jahr in Kooperation mit dem Schul- und dem Jugendministerium das Projekt "Betrieb und Schule - BUS" initiiert. Ziel dieses Projektes ist es, bereits in der Schule schulmüden Jugendlichen eine Alternative zum reinen Unterricht zu bieten und den Übergang ins Erwerbsleben vorzubereiten. Jugendliche, die noch schulpflichtig sind, besuchen an zwei Tagen in der Woche weiterhin die Schule. Der Unterricht wird nach einem eigens dafür erstellten Kurrikulum gestaltet. An drei Tagen in der Woche machen sie ein Praktikum in einem Betrieb. Es gibt für die Jugendlichen zwei Alternativen: Diejenigen, die eine Ausbildung anstreben, suchen sich ihr Praktikum so, dass es auch möglich sein kann, nach dem Praktikum in Ausbildung überzugehen. Diejenigen, bei denen sich schon jetzt abzeichnet, dass sie nicht in Ausbildung einmünden können oder wollen, machen ihr Praktikum in einem Betrieb, in dem sie später dann auch als Ungelernte übernommen werden könnten.

Ich erhoffe mir durch dieses Modellprojekt, dass zunächst in diesem Jahr ca. 2.250 Jugendliche eine neue Chance erhalten, die Schule zu absolvieren und gleichzeitig die Herausforderung annehmen, im Anschluss daran in einen Betrieb zu gehen.

Übergänge aus der Ausbildung
Die zweite Bruchstelle im Leben eines Jugendlichen, wo er mit Arbeitslosigkeit konfrontiert werden kann, ist der Abbruch einer begonnenen Ausbildung oder die Nichtübernahme nach der Ausbildung. Auch hier halte ich es für dringend erforderlich, Hilfen bereitzustellen, die den Jugendlichen nicht unbemerkt in Arbeitslosigkeit abgleiten lassen. Wir müssen Alternativen aufzeigen, und zwar aktiv, anstatt diese Jugendlichen sich selbst zu überlassen und darauf zu setzen, dass sie aus eigener Initiative das Richtige tun.

Unterbrechung der Erwerbstätigkeit nach der Ausbildung oder im weiteren Verlauf
Das, was wir im Rahmen der Landesarbeitsmarktpolitik mit den Stichworten "Transferagenturen" oder "Transfergesellschaften" bezeichnen, greift bei bevorstehenden Entlassungen:

Hier soll Arbeitslosigkeit gezielt vermieden werden. Anstatt mit einer Abfindung in eine ungewisse Zukunft entlassen zu werden, erhält der ArbeitnehmerInnen die Chance, sich nahtlos für eine Anschlussbeschäftigung zu qualifizieren. Das Risiko, dass seine Fähigkeiten wertlos werden, nachdem er längere Zeit arbeitslos war, oder gar von Langzeitarbeitslosigkeit, wird so gezielt vermieden.

In diesem Zusammenhang ist es mir wichtig, auf folgendes hinzuweisen. Wir müssen uns auch die Frage von Arbeitslosigkeit und Arbeitslosenversicherung anders stellen. Der Versicherungsschutz besteht heute vor allem darin, durch die Beziehung von Arbeitslosengeld finanziell unterstützt zu werden. Dieser materielle Aspekt soll nicht abgeschafft werden. Aber der Versicherungsschutz sollte vor allem darin bestehen, dass diejenigen, die von Arbeitslosigkeit bedroht oder arbeitslos sind, ein Anrecht auf kompetente Beratung und Unterstützung, auf eine individuelle Qualifizierung und auf die persönliche Begleitung hin in ein neues Arbeitsverhältnis haben.

In der Vergangenheit gab es durchaus Angebote an Qualifizierung und Beschäftigung, die diesen Integrationsaspekt in den ersten Arbeitsmarkt nicht an die erste Stelle gesetzt haben. Deshalb halte ich auch ein Umdenken bei den Trägern von Qualifizierung und Beschäftigung für notwendig. Denn eine Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahme ist ein Instrument, um einen Arbeitslosen oder eine Arbeitslose in Beschäftigung zu bringen. Daran, und nur daran, muss sie sich messen lassen können.

Wir haben in der neuen Förderphase der EU-kofinanzierten Arbeitsmarktprogramme diesen Aspekt in den Zielvereinbarungen hervorgehoben, und wir haben fördertechnisch die frühzeitige Vermittlung in Arbeit aus einer Qualifizierungsmaßnahme heraus so gestaltet, dass sie nicht schädlich für den Träger ist.

Landesarbeitsmarktpolitik erhält insofern eine neue Zuspitzung in der Formulierung des Ziels: Arbeitslosigkeit soll verhindert oder ihre Dauer drastisch verkürzt werden. Auf dem Weg dorthin steht im Mittelpunkt der einzelne Betroffene, seine individuellen Voraussetzungen müssen aufgenommen werden. Es muss zu einer Entwicklungsplanung kommen, die einen konkreten Bezug zu einem neuen Arbeitsplatz herstellt. Im Idealfall sollte die Qualifizierung direkt in Verbindung mit dem neuen Beschäftigungsverhältnis erfolgen. So steigt die Verbindlichkeit und die Motivation der Arbeitslosen oder der von Arbeitslosigkeit Bedrohten, sich qualifizieren zu lassen. Sie steigt durch die Sicherheit, schon jetzt den späteren Arbeitsplatz zu kennen.

Wir verfügen bereits über eine Fülle von Instrumenten, die wir einsetzen können. Vielleicht gibt es an der einen oder anderen Stelle noch Lücken, die wir schliessen müssen. Wesentlich erscheint mir jedoch ein generelles Umdenken im Umgang mit Arbeitslosigkeit und im Übergang mit der Überwindung von Brüchen in Erwerbsbiografien.

Harald Schartau
Minister für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen