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Nachhaltigkeit in der Arbeitsmarktpolitik
Qualitätssicherung am Beispiel der Arbeitslosenberatung
Auch Langzeitarbeitslose sind erreichbar, das zeigt die Arbeit der Arbeitslosenberatungsstellen in Nordrhein-Westfalen. Mit dem Ende der Landesförderung und dem Beginn der Regionalisierung am 01.01.2002 zieht Kerstin Gebauer (G.I.B., Bottrop, fachliche Begleitung der Beratungsstellen für Langzeitarbeitslose NRW) eine Bilanz, die zeigt, dass Ansätze zur Nachhaltigkeit und Qualität von Beratungsarbeit erfassbar sind.
Das Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie NRW (MASQT) fördert im Rahmen der ESF-kofinanzierten Landesarbeitsmarktpolitik seit 1995 Arbeitslosenberatungsstellen/-zentren. Die Nachhaltigkeit dieser Arbeit kann hier anschaulich dargestellt werden.
Die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung in arbeitsmarktpolitischen Programmen besitzt für die Landesregierung einen hohen Stellenwert. Der Einsatz öffentlich geförderter Beratungsleistung für Arbeitslose benötigt deshalb den Nachweis der Nachhaltigkeit. Es stellt sich die Frage: in welchem Umfang hat das Beratungsangebot seine Ziele verwirklichen können?
Dazu fand 1998 eine umfassende beteiligtenorientierte Evaluation dieses Landesprogramms statt, die eine positive Zwischenbilanz zur Programmimplementierung und Umsetzung des Instrumentes "Arbeitslosenberatung" auf Projektebene zog. Sie belegt insbesondere die Notwendigkeit und Akzeptanz des Angebots vor dem Hintergrund einer nachweislich hohen Nachfrage zu vielfältigen Fragestellungen, insbesondere von Langzeitarbeitslosen mit großer Distanz zum Arbeitsmarkt.
Kernelemente des Instrumentes Arbeitslosenberatung sind dabei Niederschwelligkeit, Anonymität und Freiwilligkeit, außerdem kommt den Beratungsstellen dabei immer auch eine Clearingfunktionen zu. Nachweislich konnten eine Bandbreite persönlicher Entwicklungsfortschritte bei Ratsuchenden in verschiedenen Problemlagen erzielt werden, womit eine positive Wirkung auf die Zielgruppe belegt werden konnte.
Für die Herstellung von Transparenz über diese Wirkungen und den Nutzen für die Zielgruppe wurde von den Evaluatoren die Einführung systematischer Verfahren der Qualitätsentwicklung empfohlen. Im Kontext von Professionalisierung und Profilentwicklung stellten sich die BeraterInnen der Arbeitslosenberatungsstellen den Fragen nach Effektivität, Effizienz und Controlling. Es galt, solide und transparente Indikatoren sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht zu entwickeln. Dies galt dem Ziel, Erfolge und Beiträge zu einer nachhaltigen Entwicklung zu belegen und überprüfen zu können.
In einer intensiven zweijährigen Qualitätsdebatte wurde von den BeraterInnen unter Einbeziehung der Wissenschaft und fachlicher Anleitung ein Dokumentationssystem und ein Qualitätskonzept zur Beratung von Arbeitslosen in NRW entwickelt. Die BeraterInnen haben sich damit Standards gesetzt, die sie verbindlich in ihrer Praxis anwenden. Sie dokumentieren ein Mindestanforderungsprofil der erforderlichen Beratungskompetenz und Rahmenbedingungen sowie ein zuverlässiges übertragbares Beratungsangebot für Arbeitslose. Die Arbeitslosenberatung wird durch das Qualitätskonzept erstmalig als methodischer Ansatz in seinen Grundelementen und Inhalten beschrieben und die Leistung nachvollziehbar und transparent dargestellt.
Nachhaltigkeit in der Arbeitslosenberatung
Das Dokumentationssystem besteht aus einer anonymisierten Einzelfalldokumentation und einem Sachstandsbericht. Diese bieten die Möglichkeit, die Beratungsleistung, die Rahmenbedingungen sowie die Ergebnisse, die zur Verbesserungen der Situation bei Ratsuchenden führten, festzuhalten und zu dokumentieren, wobei die Basis von Daten für eine Dokumentation von Nachhaltigkeit je nach Konzeption der Beratungsstellen unterschiedlich ist. Zur besseren Erfassung von nachhaltigen Effekten in der Arbeitslosenberatung wurden deshalb Musterarbeitshilfen erarbeitet, z.B. für Zielvereinbarungen mit KlientInnen, Entwicklungspläne, KundInnenbefragungen etc. Dabei handelt es sich um Arbeitsunterlagen, die ermöglichen sollen, den Beratungsprozess zu dokumentieren und im Hinblick auf Beratungserfolge im Sinne der Selbstevaluierung bewertbar zu machen. Die Arbeitshilfen können von den BeraterInnen optional eingesetzt werden.
Der Verbleib der Ratsuchenden nach der Beratung bzw. die Nachhaltigkeit der Beratungsleistung wird über Kundenrückmeldungen erfasst. Erhoben werden Ergebnisse, die zur Verbesserung der Situation von Ratsuchenden führten, z.B. hinsichtlich der wirtschaftlichen Situation, der psycho-sozialen Situation, der beruflichen Entwicklung etc. Nicht belegbar bleiben positive Erfolge bei anonymen Beratungen oder einmaligen Beratungen ohne Rückmeldungen von KlientInnen. Wenn diese Beratungsleistungen auch im Ergebnis nicht messbar sind, so lässt sich dennoch der Erfolg der Arbeitslosenberatungsstellen aus der hohen Nachfrage und Erreichbarkeit von Arbeitslosen ableiten, wie die quantitativen Einzelfalldokumentationen belegen: So gab es im Berichtsjahr 2000 in 50 Beratungsstellen insgesamt 42.685 Beratungskontakte, die sich auf Kurzkontakte (bis 15 Minuten) mit 29% und auf Erstkontakte und Folgekontakte mit 71% verteilen. Im Durchschnitt wurden mindestens 291 Personen je Beratungsstelle beraten.
Das Qualitätskonzept wurde in seiner Basisversion (August 2000) im Rahmen der Dokumentation 2000 von den BeraterInnen erprobt und hinsichtlich der Ergebniserhebung und Erfolgsdokumentation optimiert.
Arbeitslosenberatung in der neuen ESF-Förderphase
Die Arbeitslosenberatungsstellen werden im Rahmen der neuen ESF-Förderphase 2000 - 2006 durchgängig dem Politikfeld A "Förderung der Beschäftigung" zugeordnet, allerdings nicht den Ergebnisindikatoren zugerechnet.
Beratung in originären Fragen der Arbeitslosigkeit ergänzt als niederschwelliges Angebot die Palette der Vermittlungsberatung und ist daher nicht in den Zielvereinbarungen, die das Land mit den 30 Arbeitsmarktregionen abgeschlossen hat, erfasst worden. Für die BeraterInnen gilt es, ihre spezifischen Kompetenzen und Stärken in regionale arbeitsmarktpolitische Planungen einzubringen. Sie müssen verstärkt Dienstleister für arbeitsmarktpolitische Integrationsangebote werden. Es ist unstrittig, dass bestimmte Zielgruppen des Arbeitsmarktes, wie Langzeitarbeitslose, Geringqualifizierte, Jugendliche, MigrantInnen etc., über Regelangebote nicht erreicht werden. Sofern aber die Regionen diese besonderen Zielgruppen des Arbeitsmarktes erreichen wollen, sind sie auf spezifische Konzepte zur Arbeitsmarktintegration angewiesen. Hier sind gute Anknüpfungspunkte für den Ansatz der Arbeitslosenberatung gegeben, da die wesentliche Aufgabe der Einrichtungen vornehmlich darin besteht, Wegbereiter zu sein für Personen mit großer Distanz zum Arbeitsmarkt.
Nach Auffassung des Arbeitsministeriums stehen mit dem Qualitätskonzept und Dokumentationssystem Instrumente zur Verfügung, mit denen die Arbeitslosenberatungsstellen ihre Bedeutung und den Bedarf für die regionale Arbeitsmarktpolitik deutlich machen können.
Kerstin Gebauer
Kerstin Gebauer arbeitet bei der G.I.B. in der fachlichen Begleitung von Arbeitslosenberatungsstellen in NRW. Sie ist eine Ansprechpartnerin für die regionalen Akteure im Rahmen der neuen Förderphase der Landesarbeitsmarktpolitik.
Weitere Informationen:
Tel: 02041 / 767 - 157
E-Mail: k.gebauer@gib.nrw.de
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