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Transfergesellschaften - Alternative zur AtrbeitslosigkeitSpätestens seit dem Amtsantritt des NRW-Arbeitsministers Harald Schartau hat der Begriff "Transfergesellschaften" eine bis dahin nicht gekannte Popularität erhalten. Als quasi neue Wunderwaffe gegen die Arbeitslosigkeit fand das Instrument der Transfergesellschaft schnell medienwirksame Verbreitung. Im vergangenen Jahr sind vermehrt von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte in Maßnahmen des Beschäftigtentransfer eingestiegen. Dabei meint Beschäftigtentransfer nicht nur Transfergesellschaften, sondern generell alle arbeitsmarktpolitischen Aktivitäten, die entwickelt werden, um von Entlassung bedrohte Beschäftigte in neue Arbeit oder Qualifizierung zu vermitteln und zwar bevor sie arbeitslos werden. Vor allem das 1998 eingeführte Förderinstrument "Zuschüsse zu Sozialplanmaßnahmen" (§§ 254 ff. SGB III.), folgt dem Gedanken, die Kündigungsfristen der Beschäftigten für berufliche Neuorientierung und Beratungsangebote, wie Transferagenturen, zu nutzen. Umfrage 2001
Eine Umfrage der Gesellschaft für innovative Beschäftigung (G.I.B.) bei den Anbietern von Transfergesellschaften in NRW Mitte 2001 hat ergeben, dass sich zu diesem Zeitpunkt im Zusammenhang mit 116 Unternehmensfällen fast 9000 Beschäftigte in Transfergesellschaften oder Transferagenturen befanden. Die durchschnittliche Vermittlungsquote, aus den Transfergesellschaften in neue Beschäftigung, lag bei 64%. Dreiseitiger Vertrag
In der Regel stellt sich die beE in Form einer externen Transfergesellschaft dar, die im Auftrag des Personal abgebenden Unternehmens tätig wird. Dazu wird ein sogenannter "Dreiseitiger Vertrag" geschlossen. Die Beschäftigten beenden das Arbeitsverhältnis mit dem alten Arbeitgeber und schließen ein neues befristetes Arbeitsverhältnis mit der Transfergesellschaft. Die Dauer der Befristung beträgt höchstens 2 Jahre und ist abhängig von den Finanzierungsmöglichkeiten. Dabei ist zu beachten, dass eine Transfergesellschaft nie zu 100% öffentlich finanziert werden kann, sondern immer Mittel des abgebenden Unternehmens zur Finanzierung erforderlich sind. Von diesen Mitteln hängt es auch ab, ob das Kurzarbeitergeld für den einzelnen Beschäftigten in der Transfergesellschaft aufgestockt werden kann.
Der arbeitsmarktpolitische Zweck der Transfergesellschaft liegt in der Vorbereitung der Beschäftigten auf den regionalen Arbeitsmarkt. Durch geeignete Maßnahmen der Qualifizierung und Vermittlung soll also ein Transfer in neue Beschäftigung erfolgen.
Transfergesellschaften sind dennoch kein Allheilmittel geschweige denn eine arbeitsmarktpolitische Wunderwaffe. Auf Grund der bisherigen gesetzlichen Regelungen ist eine Umsetzung von Transfergesellschaften bei Betrieben unter 20 Beschäftigten noch nicht möglich. Auf diesem Hintergrund fördert das Land NRW aktuell zwei Modellprojekte zum Beschäftigtentransfer bei Kleinunternehmen. Arnold Kratz Seit 1998 ist Herr Kratz bei der Gesellschaft für innovative Beschäftigung (G.I.B.) im Projekt "Beschäftigtentransfer/Transfergesellschaften" im Auftrag des Arbeitsministeriums von NRW tätig. Er erfüllt folgende Aufgaben:
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