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Land unterstützt Ausbildung

Soziale Ausgrenzung bleibt Randthema

Der Europäische Sozialfond soll im Zeitraum von 2007 bis 2013 in der Europäischen Union den sozialen Zusammenhalt fördern und soziale Ungleichheit bekämpfen. Was will die EU und was macht NRW voraussichtlich daraus?

Die Erarbeitung der gemeinsamen Ziele, verabschiedet durch die Europäische Union im Grundlagenpapier von Lissabon, dient als Basis für die regionale Umsetzung in den Mitgliedsstaaten und in deren untergliederten Strukturen, wie z.B. den Bundesländern in Deutschland. Grundlagen sind auch die beschäftigungspolitischen Leitlinien wie auch die Gemeinschaftspolitik zur Frage der sozialen Eingliederung und des lebenslangen Lernens.

Fixpunkt: Integration

Als ein besonderes Anliegen der sozialen Integration wurde von den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union im März 2006 beschlossen, die Kinderarmut in den Mitgliedsstaaten der EU rasch in erheblichen Maße zu verringern und die dazu notwendigen Schritte zu tun. Von einem überdurchschnittlichen Armutsrisiko geht die EU in vielen Mitgliedsstaaten aus. Dieses Risiko erhöht sich erheblich, wenn das Kind in einem Alleinerziehendenhaushalt oder in einem Haushalt mit erwerbslosen Personen aufwächst. Die nachhaltige Entwicklung dieser Kinder ist gefährdet. Dies zeigt sich in Teilaspekten wie drohende Straffälligkeit, gesundheitliche Defizite oder schlechtere Chancen in der Schulbildung. Diese Benachteiligungen setzten sich in der weiteren Entwicklung fort mit dem Risiko einer Armutsübertragung auf die nächste Generation.

Ansatzpunkt: Ganz unten

In den Mitgliedsstaaten sollen Projekte umgesetzt werden, die insbesondere auf die am stärksten benachteiligten Kinder und Familien unterstützen. Ansatzpunkte sind eine Erhöhung des Familieneinkommens, die Verbesserung des Zugangs zu den sozialen Diensten, die Schaffung von angemessenem Wohnraum oder aber Maßnahmen zum Schutz der Rechte der Kinder. Besonders hervorgehoben werden hierbei die Chancengleichheit in der Bildung von der Wiege bis zum Tode und die Förderung der Arbeitsmarktintegration der Eltern. Eine sinnvolle und familiennahe Koppelung der beruflichen Tätigkeit mit dem Familienleben haben hierbei hohe Priorität. Ergänzend muss die Frage des demographischen Wandels berücksichtigt werden, der die Generationen von Morgen stärker in die Unterstützung und Versorgung der Senioren einbinden wird.

Problempunkt:
Prekäre Beschäftigungsverhältnisse

Der Mitte 2007 erschienene Armutsbericht des Landes NRW bestätigt die Notwendigkeit der EU-weiten Ansätze auch für NRW. „Erwerbslosen ist ein zentraler Bereich des sozialen Lebens verwehrt” heißt eine grundlegende Aussage, die insbesondere für die Gruppe der langzeitarbeitslosen Menschen zutrifft und mit Fortdauer der Arbeitslosigkeit zunimmt. Der Landessozialbericht 2007 beschreibt, dass die Anzahl der dauerhaft unfreiwillig aus dem Erwerbsleben ausgeschlossenen Menschen gestiegen ist. Von 2003 bis zum Jahr 2005 erhöhte sich der Anteil der Langzeitarbeitslosen an der Gesamtheit der Arbeitslosen von 46,3% auf über 54%. Leider ist trotz des aktuellen Konjunkturaufschwungs die Abnahme der Langzeitarbeitslosenquote erheblich geringer als der Rückgang der Arbeitslosigkeit bei kurzfristig arbeitslosen Menschen. Besonders betroffen sind Personen, die länger als zwei Jahre arbeitslos sind bzw. weitere Vermittlungshemmnisse mitbringen, wie Alter, geringe Qualifikation, Migrationshintergrund oder eine Behinderung.

Armut und Ausgrenzung sind insbesondere seit der Umstellung der Gesetzgebung auf das SGB II noch einmal verschärft worden. Einkommensarmut kann von den wenigsten Haushalten aufgefangen werden. Auch atypische Beschäftigungsformen fördern die Abhängigkeit von ergänzenden Sozialleistungen nach dem SGB II.

Eine prekäre Erwerbsbeteiligungsform bildet sich in NRW besonders bei den oben beschriebenen Zielgruppen aus. Zwei Verlaufsmuster kennzeichnen dieses in NRW; die zunehmende Frequenz der Arbeitgeberwechsel mit längeren Phasen von Arbeitslosigkeit oder aber die sich zunehmend verfestigende Langzeitarbeitslosigkeit.

Die hier nur angerissenen Facetten der Arbeitslosigkeit und Armutsentwicklung in NRW hat auch das operationelle Programm des Landes NRW zur Umsetzung des Europäischen Sozialfonds in der Analyse erkannt. Bezieht sich das Ministerium für Arbeit und Soziales hier noch auf die Daten des Sozialberichtes 2004, werden allerdings gleichzeitig die Auswirkungen des SGB II ab dem Jahre 2005 real eingeschätzt und mit bestehendem Datenmaterial untermauert. Im März 2006 lebten in mehr als 30% der Bedarfsgemeinschaften Kinder unter 15 Jahren und in 42% Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren.

Schwerpunkt:
Ausbildung Jugendlicher

Das operationelle Programm wird voraussichtlich erst im Spätherbst des Jahres 2007 von der Europäischen Union für NRW bewilligt. Doch bereits jetzt hat die Landesregierung die Eckpunkte und geplanten Programmansätze in vielen Bereichen festgelegt. Eines wird bereits heute deutlich. Die Mittelverteilung der neuen Förderphase in NRW legt einen deutlichen Schwerpunkt auf die Ausbildung und Förderung von Jugendlichen. Hier haben wir eine Gruppe, die einer besonderen gesellschaftlichen Unterstützung bei der beruflichen Integration bedarf, um nicht generationsüberleitend der drohenden Armut zu entrinnen.

Schwachpunkt:
Kinder Langzeitarbeitsloser

Schauen wir allerdings auf den kleinen Anteil an Mitteln, der den Bedarfsgemeinschaften von Langzeitarbeitslosen und Personen mit besonderen Vermittlungshemmnissen zu Gute kommt, ist die kritische Frage zu stellen, ob die Ziele der Europäischen Union hier in NRW schlagkräftig angegangen werden können. Das Land NRW hätte hier die Chance mit einem breiten Angebot von unterstützenden Instrumenten die Langzeitarbeitslosen sowie direkt und indirekt besonders deren Kinder stärker sozial zu integrieren.

Wunder Punkt:
Was das SGB II nicht abdeckt

Neben wichtigen Ansätzen der beruflichen Integration, die im Zuge der Nachrangigkeit auch über das SGB II finanziert werden können, sollten ergänzende und unterstützende Angebote für diese Personen und ihren Angehörigen verstärkt werden. Positive Ansätze der Arbeitsmarktpolitik wie ein dauerhaft integrativer Arbeitsmarkt für Langzeitarbeitslose müssen ergänzt werden mit quartiersbezogenen Angeboten der Jugendarbeit, der Verbesserung des Übergangs von der Schule in den Beruf sowie Armut verhindernde Angebote zur täglichen Lebensbewältigung.

Aktuell jedoch zieht sich das Land aus solchen Unterstützungsstrukturen zurück. Die Arbeitslosenberatungsstellen und -zentren sind ein Beispiel dafür. Zwar möchte das Land die ARGEn und Kommunen motivieren in die Förderung der gesellschafts- und sozialpolitisch notwendigen Strukturen einzutreten; es ist aber realistisch anzunehmen, dass dies in vielen Fällen nicht erfolgreich sein wird.

Thomas Tenambergen

Zum Autor
Thomas Tenambergen ist Fachberater/Projektentwickler im Paritätischen Landesverband.
Tel.: 02572 82023
E-Mail: tenambergen@paritaet-nrw.org