
Neue Integrationskursverordnung allein kann den Zugang zu Sprache nicht retten
03.08.2026
Am 1. August 2026 ist die neue Integrationskursverordnung in Kraft getreten. Im Februar hatte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt den Zugang zu Integrationskursen für Teilnehmende versperrt, die nicht zu einer Teilnahme am Kurs verpflichtet sind. Nach monatelangen Verhandlungen hatte sich die Regierungskoalition im Mai auf eine Korrektur dieses Zulassungsstopps geeinigt. Der Paritätische Gesamtverband befürchtet jedoch, dass es zu wenige Plätze gibt und fordert deshalb eine Erhöhung der Mittel. Er setzt sich außerdem für die Öffnung der Kurse für alle zugewanderten und geflüchteten Menschen ein.
Endlose Wartezeiten befürchtet
Hierzu äußert sich der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, Dr. Joachim Rock, wie folgt: „Die Wiederöffnung der Integrationskurse für geflüchtete Menschen aus der Ukraine und einem Teil der EU-Bürger*innen ist ein wichtiges Signal. Sie kann jedoch nur dann Wirkung entfalten, wenn ausreichend Kursplätze zur Verfügung stehen. Mit den bislang für den Bundeshaushalt 2027 vorgesehenen 590 Millionen Euro droht das Gegenteil: endlose Wartezeiten statt schneller Integration. Wer nach Deutschland kommt, muss von Anfang an die Chance haben, Deutsch zu lernen und sich in Gesellschaft und Arbeitsmarkt zu integrieren – unabhängig von der Nationalität und dem Aufenthaltsstatus. Deshalb fordern wir, die Mittel für Integrationskurse im Haushaltsjahr 2027 auf 900 Millionen Euro zu erhöhen und die Integrationskurse für alle zugewanderten und geflüchteten Menschen zu öffnen. Teilhabe beginnt mit Sprache – sie darf nicht am Haushalt oder am Pass scheitern.“