
Unterhaltsvorschuss: Wer Geld für einen Tankrabatt hat, hat jegliches moralisches Recht verloren, bei Alleinerziehenden und ihren Kindern zu kürzen
05.11.2026
Im Zuge der Kürzungspläne angesichts der angespannten Haushaltslage wollte Bundesfamilienministerin Karin Prien den Unterhaltsvorschuss für Kinder ab 16 Jahren streichen. Nach viel Kritik rückt sie nun von ihren Plänen ab. Mit dem Unterhaltsvorschuss unterstützt der Staat Alleinerziehende: Zahlt ein Elternteil keinen Unterhalt, springt der Staat ein und versucht anschließend, das Geld zurückzufordern. Der Paritätische Gesamtverband begrüßt die Rücknahme des Vorhabens und fordert die Bundesregierung auf, härter gegen Unterhaltspflichtige vorzugehen.
Gegen Unterhaltspflichtige vorgehen
Dazu Katja Kipping, Geschäftsführerin des Paritätischen Gesamtverbandes: „Die drohende Kürzung des Unterhaltsvorschusses geht zurück auf Pläne der Ministerpräsident*innen und des Bundeskanzlers. Dass die Familienministerin Prien diese Kürzungspläne nun in Frage stellt, ist ein Erfolg der vielen kritischen Wortmeldungen. Diese Entwicklung zeigt: Protest kann etwas bewirken.
Den Unterhaltsvorschuss auch für Jugendliche ab 16 Jahren zu erhalten, wäre ein Zeichen der Vernunft. Der Staat springt hier ein, wenn ein Elternteil den Unterhalt schuldig bleibt. Sich das Geld von den Säumigen zurückzuholen, gelingt den Behörden aber bis heute nur unzureichend. Es fehlt an schlagkräftigen Strukturen, um die Rückgriffquote zu erhöhen, also den Anteil des vorgestreckten Geldes, der wieder hereinkommt. Diese Schwäche darf nicht auf dem Rücken von Alleinerziehenden und ihren Kindern ausgetragen werden.
Das gilt auch für die Einkommensgrenze, die nun geprüft wird. Alleinerziehenden ab einem bestimmten Verdienst den Unterhaltsvorschuss zu streichen, käme einer Kapitulationserklärung des Staates gleich. Wer genug verdient, um Unterhalt zu zahlen, muss für das eigene Kind zahlen. Das Geld vom säumigen Elternteil im Zweifelsfall einzutreiben, ist Aufgabe des Staates. Es ist ausdrücklich nicht die Aufgabe von Alleinerziehenden, die bereits mit der alleinigen Erziehungsarbeit und ihrer Erwerbsarbeit enorm viel leisten. Auch gutverdienende Alleinerziehende dürfen nicht auf ihrem Anspruch auf Unterhalt sitzen bleiben, weil Behörden zu träge sind, ihn durchzusetzen.
Wir empfehlen der Bundesregierung, sämtliche Kürzungspläne beim Unterhaltsvorschuss zurückzuziehen. Wer Geld für einen Tankrabatt hat, hat jegliches moralisches Recht verloren, bei Alleinerziehenden und ihren Kindern zu kürzen.
Die Bundesregierung muss endlich die im Koalitionsvertrag angekündigten Schritte gehen und gegen säumige Unterhaltspflichtige härter vorgehen. Alleinerziehende, ganz überwiegend Frauen, bringen Kinderbetreuung, Beruf und Haushalt schon jetzt in ganz besonderem Maße unter einen Hut. Unter den alleinerziehenden Müttern arbeiten 39 Prozent in Vollzeit, bei den Müttern in Paarfamilien sind es hingegen 31 Prozent. Alleinerziehenden zu ihrem Recht zu verhelfen und Zahlungsunwillige an ihre Pflicht zu erinnern, muss ein funktionsfähiger Staat leisten können.“
Hintergrund
Am 05.11.2026 wendet sich ein Bündnis von 24 Verbänden in einem gemeinsamen offenen Brief an den Bundeskanzler, den Finanzminister und die Familienministerin. Darin fordern sie den Unterhaltsvorschuss zu stärken. Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss durch Alters- oder Einkommensgrenzen kritisieren die Verbände scharf. „Sparen Sie nicht beim Unterhaltsvorschuss auf Kosten der Zukunftsperspektiven junger Menschen“, appellieren die Verbände. Zugleich fordern Familien-, Frauen- und Wohlfahrtsverbände, der DGB und weitere Organisationen auf Initiative des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV): „Setzen Sie stattdessen die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags um: eine nur noch hälftige Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhaltsvorschuss und eine konsequente Durchsetzung der Unterhaltspflicht.“