Der Paritätische NRW

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Ältere Person steht mit Rollator auf ihrem Balkon.

Pflegeneuordnungsgesetz – Wer bei der häuslichen Pflege spart, sägt an dem Ast, auf dem das Pflegesystem sitzt

05.11.2026

Das Pflegeneuordungsgesetz (PNOG) soll die Pflegeversicherung langfristig finanzierbar machen und sieht dafür Änderungen bei Pflegeleistungen, Eigenanteilen und Pflegegraden vor. Niedrigschwelligen Unterstützungsleistungen, die darauf abzielen, Menschen möglichst lange ein Leben in der eigenen Wohnung zu ermöglichen, drohen mit dem neuen Gesetz erhebliche Einschnitte. Der Paritätische Gesamtverband warnt anlässlich der ersten Lesung des PNOG im Bundestag vor Kürzungen in der häuslichen Pflege und kritisiert zu kurze Übergangsfristen, die ambulante Dienste ab Januar 2027 vor erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten stellen könnte.

Rücknahme der Kürzungen gefordert

Statement von Katja Kipping, Geschäftsführerin des Paritätischen Gesamtverbandes: „Der Paritätische Wohlfahrtsverband ruft die Bundestagsabgeordneten dazu auf, die geplanten Kürzungen beim Entlastungsbetrag und bei der Verhinderungspflege zurückzunehmen: Wer bei der häuslichen Pflege spart, sägt an dem Ast, auf dem das Pflegesystem sitzt.

86 Prozent der Menschen mit Pflegebedarf werden zu Hause versorgt. Ausgerechnet bei den Leistungen, die das mit ermöglichen, drohen mit dem Pflegeneuordnungsgesetz harte Einschnitte.

Die Verhinderungspflege verschafft pflegenden Angehörigen kleine Auszeiten für Termine oder um einmal selbst durchzuatmen.

Der Entlastungsbetrag ist für niedrigschwellige Betreuungs- und Serviceleistungen gedacht, die unter anderem an Pflegedienste übertragen werden. Oder die Mittel werden eingesetzt, um Eigenanteile in der Tagespflege zu senken. Dies erleichtert den Verbleib in der eigenen Wohnung. Nun soll der Entlastungsbetrag in ein Sozialraumbudget mit limitierten Einsatzmöglichkeiten überführt werden und für Menschen mit Pflegegrad 1 soll er ganz wegfallen.

Das beeinträchtigt die Versorgungssicherheit und auch die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen mit Behinderungen.

Strukturen des häuslichen Pflegesettings, ambulante Pflegedienste, die Tagespflege sowie familienentlastender Dienste leisten heute einen großen Teil dieser Unterstützung. Diese Dienste haben ihren Personalbestand auf die Nachfrage und Auftragslage ausgerichtet. Ihnen drohen nun wirtschaftliche Schwierigkeiten und Entlassungen, und das ohne Vorlauf: Zwischen Verabschiedung und Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2027 bleibt schließlich kaum Zeit.

Dass der bisherige Gesetzentwurf nicht einmal längere Übergangsfristen vorsieht, ist Ausdruck großer Praxisferne. Der Entwurf blendet die Realität von Familien und sozialen Diensten aus.“