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Landesantidiskriminierungsgesetz NRW: Richtig und wichtig! Schutzlücken geschlossen

Wuppertal, 01.10.2026

Der Paritätische NRW begrüßt das Landesantidiskriminierungsgesetzes NRW (LADG). Statement von Christian Woltering, Vorstand des Paritätischen NRW, anlässlich des Inkrafttretens zum 1. Oktober 2026:

„Mit dem Gesetz werden endlich Schutzlücken geschlossen, die durch die bisherige Gesetzgebung nicht abgedeckt waren. Es gilt für staatliche Behörden des Landes wie die Schulen und Teile der Polizei. Das Gesetz stärkt die Rechte von Menschen, die durch staatliches Handeln benachteiligt werden. Richtig und wichtig! Denn wie der Jahresbericht der Antidiskriminierungsberatung NRW für 2025 gezeigt hat, verzeichnen die Beratungsstellen landesweit einen Höchststand an Fällen, vor allem im Bereich der rassistischen und antisemitischen Diskriminierung.

Ein Wermutstropfen: Leider umfasst das Gesetz nicht die kommunalen Institutionen wie das Jobcenter und die Ausländerbehörden, hier gilt es noch nachzubessern.

Dennoch gilt: So geht Demokratie! Mit dem Landesantidiskriminierungsgesetz hat die Landesregierung ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag von 2022 eingelöst. Im Gesetzgebungsprozess wurden die Rückmeldungen aus zahlreichen Stellungnahmen einbezogen. Ein Meilenstein dabei ist die Einrichtung einer gut ausgestatteten Ombudsstelle zum Januar 2027, ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Rechte von Betroffenen staatlicher Diskriminierung. Im nächsten Schritt gilt es nun auch darüber hinaus die bewährte Beratungsstruktur der Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit zu stärken und flächendeckend auszubauen.“

Ansprechperson