Arbeitshilfe „Kinderrechte stärken“
Seit der gesetzlichen Verankerung im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) sind Träger von Kindertageseinrichtungen verpflichtet, die Beteiligungsrechte von Kindern aktiv zu stärken. Für die Umsetzung der Partizipationsrechte gibt es jedoch keine Patentlösung. Das Konzept muss im Alltag gelebt, überprüft und gegebenenfalls verändert werden, so dass es zum pädagogischen Selbstverständnis der jeweiligen Einrichtung passt und somit zu den Menschen, die dort arbeiten und sich engagieren, zu den Eltern und den Kindern.
Mit der Arbeitshilfe „Kinderrechte stärken – Fünf Schritte zum Partizipationskonzept für Kindertageseinrichtungen“ unterstützt der Paritätische NRW Kindertageseinrichtungen dabei, ein einrichtungsspezifisches Partizipationskonzept zu erarbeiten. Um den Einstieg zu erleichtern, wird der Weg zum Konzept in fünf Schritten beschrieben. Leitfragen helfen dabei, wichtige Themen im Verlauf des Entwicklungsprozesses nicht aus dem Blick zu verlieren. Außerdem enthält die Arbeitshilfe Formulierungsbeispiele, die veranschaulichen, wie ein Partizipationskonzept aussehen könnte.
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