
Gefährdetenhilfe
Die sogenannten Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (Hilfen nach §67 SGB XII) bilden das Fundament der Wohnungslosenhilfe im Paritätischen NRW. Sie bieten schnelle und passgenaue Unterstützung für Menschen in vielschichtigen Problemlagen, insbesondere bei drohendem oder bestehendem Wohnungsverlust.
Besondere soziale Schwierigkeiten
Das Spektrum der Hilfesuchenden ist breit: Es umfasst akut oder langjährig wohnungslose Menschen, Familien, denen Wohnungsverlust droht, junge Erwachsene, Frauen mit Gewalterfahrungen, Menschen nach einer Haftentlassung, Menschen mit Gewalterfahrungen sowie Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Suchtproblemen. Der Schwerpunkt der Hilfen liegt dabei stets auf der Überwindung der "besonderen sozialen Schwierigkeiten".
Große Angebotsvielfalt
Die Spannweite dieser gesetzlich verankerten Hilfen ist groß und deckt alle Bereiche von der ambulanten bis zur stationären Versorgung ab: Sie reicht von niedrigschwelligen Kontaktangeboten wie Tagesaufenthalten und Notübernachtungen über Fachberatungsstellen bis zu differenzierten Formen des ambulanten und stationären Betreuten Wohnens, wie sie beispielsweise der Verbund Sozialtherapeutischer Einrichtungen NRW oder der Verein für Gefährdetenhilfe Bonn anbieten. Ziel ist die Überwindung der Notlage und die Ermöglichung selbstbestimmter Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Dabei orientieren sich die individuellen Hilfen stets an der Lebenswelt der Betroffenen.
Vielfältige Trägerlandschaft
Die Trägerlandschaft unter dem Dach des Paritätischen NRW ist vielfältig, tief in den Kommunen verankert und seit Jahren gut vernetzt. Diese stabile, fachlich fundierte Basis bringt immer wieder auch innovative Ansätze hervor, um auf den sich verändernden Bedarf der betroffenen Menschen zu reagieren. Das Fundament der Hilfen nach §67 SGB XII bietet den Trägern die Möglichkeit auch innovative Ansätze in der Unterstützung von Betroffenen zu ermöglichen: So entstehen beispielsweise Angebote, die nach dem Housing First-Ansatz zunächst auf die Beschaffung einer eigenen Wohnung für die Betroffenen abzielen, etwa im Rahmen des Landesprogramms „Endlich ein Zuhause“ – oder auch spezielle Angebote für Menschen mit einer psychischen Erkrankung nach der Methode „Pension Plus“ bei der Gesellschaft für Sozialarbeit Bielefeld.
Die Expertise dieses innovativen Netzwerks fließt kontinuierlich in die Verbandsarbeit ein, um die Interessen der Betroffenen und Träger zu vertreten. Hierzu steht der Paritätische im konstanten Austausch mit den beiden Landschaftsverbänden (LVR und LWL) als zuständige Kostenträger und pflegt enge Absprachen mit den anderen Spitzenverbänden in der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW. Die positiven Erfahrungen in den letzten Jahren haben maßgeblich zur Neugestaltung des Landesrahmenvertrages und seiner Leistungstypen beigetragen.
Steigender Bedarf, komplexe Zuständigkeiten
Der Bedarf an Unterstützung ist hoch und steigt, bedingt durch Wohnungsmangel, Armut und gesundheitliche Probleme vieler Menschen. Leider verursacht die sogenannte „Nachrangigkeit“ der Hilfen nach §67 mitunter Versorgungslücken, weil Betroffene keinen gesetzlichen Anspruch auf diese Hilfeleistungen haben, wenn der Hilfebedarf durch anderweitige Leistungen der Sozialhilfe, Eingliederungshilfe oder Kinder- und Jugendhilfe sichergestellt werden kann. Betroffene und helfende Organisationen sehen sich mit einem komplizierten Konstrukt verschiedener und sich überschneidenden Hilfesysteme und Zuständigkeiten konfrontiert. Der Paritätische NRW setzt sich daher für den Abbau dieser Systemhürden, starke Präventionsarbeit und eine zeitgemäße Wohnungspolitik ein, damit Wohnungslosigkeit gar nicht erst entsteht.
Zuordnung des Themas im Verband:
Fachbereich Sucht- und Gefährdetenhilfe
Fachgruppe Teilhabe, Inklusion und Rehabilitation (Fachgruppenleitung: Thomas Müller)
Ansprechperson
