
Offene Ganztagsschule
Offene Ganztagsschulen (OGS) bieten Kindern über den regulären Unterricht hinaus umfassende Angebote zur Bildung, Erziehung und Betreuung. Sie unterstützen eine ganzheitliche Bildung, in dem sie abgestimmt auf den individuellen Bedarf die Persönlichkeitsentwicklung und sozialen Kompetenzen von Kindern fördern. Gleichzeitig unterstützen OGS-Angebote durch Öffnungszeiten bis in die Nachmittagsstunden viele Familien in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der Bedarf an Plätzen für den offenen Ganztag ist vielerorts noch nicht gedeckt.
Kooperative Zusammenarbeit als Grundlage
Eine zentrale Grundlage der offenen Ganztagsschule ist die kooperative Zusammenarbeit von Schule und Kinder- und Jugendhilfe. Mehr als zwei Drittel der Träger offener Ganztagsangebote sind einem Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege angeschlossen. Im Paritätischen NRW sind das neben großen Vereinen und gemeinnützigen GmbHs auch Elternvereine und Fördervereine von Schulen, die Ganztagsangebote eigenständig organisieren. Gemeinsam mit ihnen engagiert sich der Verband für bessere Rahmenbedingungen.
Forderung nach verbindlichen Mindeststandards
Der Bedarf an OGS-Plätzen ist vielerorts noch nicht gedeckt. Mit dem Ganztagsförderungsgesetz des Bundes soll sich das ändern: Ab dem 1. August 2026 haben alle Grundschulkinder ab Klasse 1 einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz, der in den Folgejahren sukzessive bis Klasse 4 ausgeweitet wird. Ein wichtiger Schritt – jedoch fehlen im Gesetz verbindliche Qualitätsstandards. Der Paritätische NRW fordert diese seit Jahren, denn ohne klare Vorgaben bleibt das Ziel einer landesweit einheitlichen Qualität unerreicht. In Nordrhein-Westfalen hängt die Qualität der Betreuung in vielen Kommunen davon ab, ob sie freiwillige Zuschüsse für den Offenen Ganztag bereitstellen können und wollen. Das wird sich zunächst auch nicht ändern, denn das Land NRW plant zur Umsetzung des Bundesgesetzes kein Ausführungsgesetz mit verbindlichen Qualitätsstandards. Der Offene Ganztag soll weiterhin auf Grundlage eines Ganztagserlasses organisiert und in seiner bisherigen Form fortgeführt werden. Der Paritätische NRW wird die Entwicklung und Umsetzung des Rechtsanspruchs mit Nachdruck begleiten und fordert weiterhin die Einführung einer gesetzlichen Grundlage, die verbindliche Mindeststandards festschreibt. Dazu zählen Regelungen zu Personalschlüsseln, Qualifikationsanforderungen des Personals, Gruppengrößen und Raumkonzepten. Diese Standards sind essenziell, um eine qualitativ hochwertige und flächendeckend vergleichbare Ganztagsbetreuung sicherzustellen.
Kinderschutz – ein wichtiges Thema
Durch die Fortführung der bisherigen Regelungen benötigen Offene Ganztagsschulen auch weiterhin keine Betriebserlaubnis. Sie bleiben eine Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfeträger und gelten als schulische Veranstaltung. Dennoch sind die Träger gemäß Landeskinderschutzgesetz NRW verpflichtet, ein eigenes Kinderschutzkonzept zu erstellen, das gemeinsam mit der Schule entwickelt und eng mit deren Konzept verzahnt wird. Der Paritätische NRW berät seine Mitgliedsorganisationen bei der Entwicklung und Umsetzung von Kinderschutzkonzepten, unterstützt bei der Erstellung von Berichten und Dokumentationen im Bereich Kinderschutz und bietet Fortbildungen sowie Qualifizierungsangebote für Fachkräfte an. Zudem setzt er sich dafür ein, mehr Aufmerksamkeit für dieses wichtige und sensible Thema zu schaffen, um die Rahmenbedingungen für die Träger und damit letztlich für die Kinder zu verbessern. Hierfür arbeitet er eng mit anderen Verbänden und Institutionen zusammen.
Zuordnung des Themas im Verband:
Fachbereich Offene Ganztagsschule
Fachgruppe Kinder und Familie (Fachgruppenleitung: Mechthild Thamm)
Ansprechpersonen

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