
Frühförderung
Frühförderung ist ein niedrigschwelliges Angebot für Kinder von der Geburt an bis zu ihrem sechsten Lebensjahr mit einer Behinderung oder drohenden Behinderung, Entwicklungsverzögerung oder Verhaltensauffälligkeit. Die Förderung erfolgt in sogenannten Frühförderstellen. Ziel ist, Kinder unabhängig von ihren individuellen Voraussetzungen eine selbstständige Lebensführung und die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Dies gelingt am besten, wenn die Förderung möglichst früh erfolgt und präventiv wirkt.
Zwei Arten von Frühförderstellen in NRW
In Nordrhein-Westfalen gibt es zwei Arten von Frühförderstellen: rein heilpädagogische und interdisziplinäre (IFF). Letztere bieten eine sogenannte Komplexleistung an, bei der heilpädagogische und medizinisch-therapeutische, ärztliche, psychologische, ergo- und physiotherapeutische sowie logopädische Maßnahmen kombiniert werden.
Alles aus einer Hand
Bei der interdisziplinären Frühförderung erhalten Eltern und Kinder alle Fördermaßnahmen aus einer Hand. Das macht die Zusammenarbeit besonders vertrauensvoll, kinder- und familienfreundlich und ermöglicht individuell passgenaue, umfassende Förderung. Dass die Therapeut*innen alle Maßnahmen auf ein übergeordnetes Teilhabeziel abstimmen und sich stetig austauschen, macht die interdisziplinäre Frühförderung zudem effektiver.
Ausbau vorantreiben
In Nordrhein-Westfalen gibt es die interdisziplinären Frühförderstellen seit 2003. Der Paritätische NRW hat ihren Ausbau maßgeblich vorangetrieben. Die meisten der Stellen sind in Trägerschaft von Mitgliedsorganisationen des Verbandes, wie der Lebenshilfe, dem Zentrum für Frühbehandlung und Frühförderung Köln sowie vieler kleinerer örtlicher Anbieter. Ihre Interessen vertritt der Paritätische NRW beispielsweise in Gremien mit Krankenkassen und anderen Leistungsträgern. Er hat außerdem maßgeblich an der Landesrahmenvereinbarung interdisziplinäre Frühförderung vom September 2019 mitgearbeitet, in der verbindliche Standards für Frühförderstellen zwischen Leistungserbringern, Krankenkassen und den beiden Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe als Eingliederungshilfeträger verhandelt wurden.
Einheitliche Rahmenbedingungen für die Frühförderung in Nordrhein-Westfalen
Mit dem seit 2017 geltenden Bundesteilhabegesetz haben sich die Strukturen der Unterstützung für Menschen mit Behinderungen grundlegend verändert. In der Frühförderung sind seit Januar 2020 die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe die zuständigen Leistungsträger. Nach der Übernahme der bisherigen kommunalen Angebote erfolgt seit 2021 die schrittweise Anpassung an die neuen gesetzlichen Vorgaben. Der Paritätische NRW begleitet diesen Prozess in den zuständigen Gremien. Er setzt sich dafür ein, dass die Rahmenbedingungen regelmäßig überprüft und gemeinsam mit den Leistungsträgern weiterentwickelt werden. Ziel ist es, landesweit vergleichbare Standards zu schaffen, die Planungssicherheit für die Träger der Frühförderstellen und Verlässlichkeit für Familien gewährleisten. Wesentlich ist, dass Familien – unabhängig davon, wo sie in NRW leben – eine qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte Frühförderung erhalten. Das Angebot muss verständlich, transparent und niedrigschwellig zugänglich sein; unnötige Hürden im Antrags- und Bewilligungsverfahren gilt es zu vermeiden. Ebenso benötigen die Frühförderstellen ausreichend Zeit und Personal, um eng mit Kitas, medizinischem Fachpersonal und weiteren Beteiligten zusammenzuarbeiten. Nur so kann Frühförderung ihrem Anspruch gerecht werden, Kinder frühzeitig zu fördern und Familien wirksam zu entlasten.
Zuordnung des Themas im Verband:
Fachbereich Frühförderung
Fachgruppe Teilhabe, Inklusion und Rehabilitation (Fachgruppenleitung: Thomas Müller)
Ansprechperson

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