
Werkstätten für Menschen mit Behinderung
Werkstätten für Menschen mit Behinderung bieten eine wichtige Möglichkeit der Teilhabe am Arbeitsleben. Sie richten sich vor allem an Personen, die aufgrund der Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht oder noch nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können. Rechtlich gelten diese Personen als nicht erwerbsfähig und erhalten daher besondere Rahmenbedingungen zur beruflichen Teilhabe, Förderung und persönlichen Entwicklung.
Verschiedene Werkstattbereiche
Werkstätten für Menschen mit Behinderung sind in drei aufeinander aufbauende Bereiche gegliedert. Im dreimonatigen Eingangsverfahren wird festgestellt, ob die Werkstatt im Einzelfall das geeignete Angebot ist, welche Beschäftigungsmöglichkeiten infrage kommen und welche Fördermaßnahmen sinnvoll sind. Auf das Eingangsverfahren folgt der Berufsbildungsbereich, in dem die Menschen über zwei Jahre qualifiziert, begleitet und auf eine Tätigkeit in der Werkstatt oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereitet werden. Die Beschäftigung im Arbeitsbereich der Werkstatt erfolgt in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis und ist Teil einer beruflichen Rehabilitationsmaßnahme. Ziel ist nicht die Erzielung eines Erwerbseinkommens, sondern die Förderung, Qualifizierung und Stabilisierung der Leistungsfähigkeit sowie die Teilhabe am Arbeitsleben unter geschützten Bedingungen. Viele Werkstätten bieten zudem betriebsintegrierte oder ausgelagerte Arbeitsplätze in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes an.
Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf
Nordrhein-Westfalen verfolgt als bislang einziges Bundesland einen eigenen Weg, um mit besonderen Angeboten in Werkstätten auch Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf die Teilhabe an Arbeit zu ermöglichen. Der Paritätische NRW setzt sich dafür ein, diese Angebote zu sichern, auszubauen und qualitativ weiterzuentwickeln.
Ausbau eines inklusiven Arbeitsmarktes
Der Paritätische NRW und seine Mitgliedsorganisationen fördern den Ausbau eines inklusiven Arbeitsmarktes, auf dem Menschen mit und ohne Behinderung gleichberechtigt arbeiten können. Auch die Träger der Werkstätten für Menschen mit Behinderung – darunter zahlreiche Werkstätten der Lebenshilfe in NRW – engagieren sich mit ergänzenden Angeboten, Qualifizierungsmaßnahmen und Kooperationsmodellen für mehr Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Gleichzeitig bleiben Werkstätten ein wichtiger Bestandteil beruflicher Teilhabe, um dem im SGB IX verankerten Wunsch- und Wahlrecht gerecht zu werden und Menschen mit Behinderung eine selbstbestimmte Entscheidung über ihren Arbeitsplatz und ihre berufliche Perspektive zu ermöglichen.
Zuordnung des Themas im Verband:
Fachbereich Werkstätten für Menschen mit Behinderung
Fachgruppe Teilhabe, Inklusion und Rehabilitation (Fachgruppenleitung: Thomas Müller)
Ansprechperson
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