Der Paritätische NRW

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Mehrere Stapel mit gefüllten, bunten Aktendeckeln. Symbolbild für die Arbeit der Versorgungsämter.

Spür­ba­re Nach­tei­le für Men­schen mit Be­hin­de­rung be­fürch­tet: Kri­tik am vom Land NRW ge­plan­ten Per­so­nal­ab­bau in der Ver­sor­gungs­ver­wal­tung

31.01.2023

Mit großer Sorge reagieren der VdK NRW, Mitgliedsorganisation im Paritätischen NRW, und der SoVD NRW auf die von der Landesregierung geplanten Stellenkürzungen im Bereich der Versorgungsämter. Sie befürchten einen dauerhaften Qualitätsverlust und spürbare Nachteile für Menschen mit Behinderung. Gemeinsam fordern sie dringend ein Moratorium, also einen Aufschub, mit dem der gesetzliche Mechanismus ausgesetzt und damit der drohende Personalabbau verhindert wird.

Geplante Kürzung um 120 Vollzeitstellen

Wer wegen gesundheitlicher Probleme vorzeitig in Rente gehen muss und dies ohne Abschläge tun möchte oder wer als mobilitätsbeeinträchtigter Mensch mit seinem Auto einen Behindertenparkplatz benötigt, braucht hierfür die Anerkennung als schwerbehinderter Mensch durch das Versorgungsamt. Deren Arbeit liegt in NRW in kommunaler Hand. Das Personal wird vom Land refinanziert. Nun soll nach Plänen der Landesregierung diese Finanzierung um 120 Vollzeitstellen gekürzt werden. In der Folge wird es in den Kommunen zu Stellenstreichungen oder -verschiebungen kommen.

Antragsmenge gibt den Ausschlag

Mit der Kürzung setzt das Land eine gesetzliche Regelung um, wonach der Personalbedarf in der Versorgungsverwaltung alle drei Jahre überprüft und bei einer wesentlichen Abweichung der Antragsmenge angepasst werden muss. Und in der Tat sank die Zahl der Anträge auf Schwerbehinderung in den vergangenen Jahren stark ab. Dabei wird von der Landesregierung allerdings außer Acht gelassen, dass dieser Rückgang auf die besondere Corona-Situation zurückzuführen ist. So haben gerade Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderung während der Pandemie alle Kontakte vermieden, waren stark verängstigt und suchten kaum Behörden oder Fachärzt*innen auf.

Zugang zu wichtigen Rechten wird erschwert

Der VdK NRW und der SoVD NRW sind in Sorge, dass der Zugang zu wichtigen Rechten für schwerbehinderte Menschen durch die Stellenkürzungen erschwert wird. „Laut unseren Beratungsstellen kommt es bereits heute in einigen Kommunen zu sehr langen Verfahrenslaufzeiten und zu einem zunehmenden Wegfall von Personal durch Krankheit und Ruhestand“, sagt Horst Vöge, Vorsitzender des VdK NRW. Vöge weiter: „Aufgrund der demografischen Entwicklung und der sozialen Unsicherheit rechnen wir künftig mit einer kräftigen Zunahme der Antragszahlen. Einmal abgebautes Personal ist dann, zumal in Zeiten des Fachkräftemangels, nur schwer und schon gar nicht schnell zu ersetzen.“ Auch der Landesvorsitzende des SoVD NRW, Franz Schrewe, übt Kritik. Mit ausgedünntem Personal werde die Qualität der Arbeit in den Versorgungsbehörden kaum gewährleistet, geschweige denn verbessert. Ein Stellenabbau ginge zu Lasten der Betroffenen, deren gutes Recht es sei, dass ihre Anträge auf Feststellung einer Schwerbehinderung auch innerhalb eines zumutbaren Zeitraums bearbeitet würden.