Der Paritätische NRW

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Welt­flücht­lings­tag: Kei­ne Ge­flüch­te­ten 1. und 2. Klas­se!

Paritätischer NRW mahnt katastrophale Situation in den Landesunterkünften an

Wuppertal, 17.06.2022.

Am 20. Juni ist Weltflüchtlingstag: Und wie steht es um die geflüchteten Menschen in NRW? „Wir steuern auf eine Zwei-Klassen-Gesellschaft unter Geflüchteten zu“, warnt Carmen Martínez Valdés vom Paritätischen Wohlfahrtsverband NRW. Die Zustände in den Landesunterkünften seien vielerorts katastrophal, mahnt Martínez Valdés, die die Fachgruppe Migration, Frauen, psychosoziale Beratung, LSBT* beim Paritätischen NRW leitet. „Vom Schulbesuch bis zur dezentralen Unterbringung: Die Maßnahmen zur Aufnahme und gesellschaftlichen Integration für ukrainische Geflüchtete sind wichtig und richtig! Dieser Maßstab muss für alle Geflüchteten in NRW gelten. Die soziale Benachteiligung und strukturelle Ausgrenzung geflüchteter Menschen aufgrund ihrer Herkunft muss aufhören!“

Hoffnungslose Überbelegung, mangelnder Infektionsschutz und die Kinder dürfen nicht zur Schule gehen: Die Situation in den Landesunterkünften in NRW ist vielerorts nicht tragbar. „Traumatisierte Menschen werden unter schwierigen sozialen und hygienischen Bedingungen untergebracht – und das bis zu zwei Jahre lang“, so Martínez Valdés. „Wir dürfen nicht länger die Augen verschließen: Die Unterbringung in den zentralen Unterbringungseinrichtungen in Münster, Coesfeld oder Dorsten muss mit der Menschenwürde vereinbar sein.“

In ihrem Sondierungspapier haben CDU NRW und GRÜNE NRW angekündigt, Standards für Aufenthaltsdauer, Ausstattung und Angebote zu definieren und für eine schnelle dezentrale Unterbringung von Geflüchteten in den Kommunen, insbesondere von Familien mit Kindern, einzutreten. „Das ist mehr als nötig und wird hoffentlich auch im Koalitionsvertrag Niederschlag finden – für alle Geflüchteten, egal ob sie aus Syrien, Afghanistan oder der Ukraine kommen“, so Martínez Valdés. „Wir appellieren an die neue Landesregierung: Schluss mit dem Zwei-Klassen-System, es darf keine Geflüchteten 1. und 2. Klasse geben!“

Die rechtliche und soziale Ungleichbehandlung von Geflüchteten ist in der Flüchtlingsberatung täglich zu spüren und aus menschenrechtlicher Perspektive nicht vertretbar. Eine Zuspitzung der Ungleichbehandlung lässt sich am Beispiel der Beschulung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen in NRW erkennen. Sehr schnell hat das Ministerium für Schule und Bildung der Landesregierung NRW ein umfassendes Rahmenkonzept zur Beschulung neuzugewanderter Kinder und Jugendlicher erstellt, welches der besonderen Situation der Kinder aus der Ukraine Sorge trägt, was sehr begrüßenswert ist. „Unkomplizierte und bedarfsgerechte Hilfen, frühe Angebote der Integration. All das fordert auch der Paritätische NRW seit Jahrzehnten für neu zugewanderte und geflüchtete Menschen. Aber für alle Menschen!“, so Martínez Valdés. Zahlreichen geflüchteten Kindern und Jugendlichen in NRW, die ebenso im schulpflichtigen Alter und vor (Bürger-)Kriegen, Gewalt, Verfolgung geflohen sind, kommen diese Möglichkeiten des sicheren Ankommens inklusive umfassender Bildungschancen nicht zuteil. Und das obwohl auch sie dringend förderliche Lebensbedingungen, eine stabile Tagesstruktur, sichere Orte und in vielen Fällen psychologische Unterstützung benötigen. Der Unterschied: Sie kommen aus anderen Ländern und leben in Landesunterkünften für Asylsuchende in NRW.

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