Verstoß gegen UN-Behindertenrechtskonvention
„Dass die Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in unterschiedlichen Sozialleistungssystemen geregelt sind, ist in der Sache nicht nachvollziehbar und darüber hinaus ein klarer Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention“, mahnt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Dadurch, dass für junge Menschen mit Behinderungen spezielle Ämter der Eingliederungshilfe zuständig sind und nicht wie bei allen anderen Kindern die Jugendämter, würden die Familien zwischen den Behörden hin und hergeschoben, kritisiert der Paritätische.
Alle Angebote müssen inklusiv gestaltet werden
„Eltern und ihre Kinder werden zu Leidtragenden eines schlecht geregelten und letztlich ungerechten Sozialleistungssystems“, kritisiert Schneider und fügt hinzu: „Familien erhalten durch diese Ungleichbehandlung oft keine, erst verspätet oder nur unzureichend Hilfe.“
Der Paritätische fordert die Zusammenführung der Leistungen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung im Kinder- und Jugendhilferecht. „Alle Angebote der Kinder- und Jugendhilfe müssen inklusiv gestaltet werden, so dass jedes Kind mitmachen und teilhaben kann. Das gilt für die Wohngruppe für Kinder und Jugendliche genauso wie für Beratungsangebote oder die Jugendarbeit“, so Schneider.
Appell an die Bundesregierung
Im Appell „Exklusion beenden: Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen und ihre Familien!“, der unter anderem auch von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege mitgezeichnet ist, wenden sich aktuell zahlreiche Organisationen an die Bundesregierung, um der skizzierten Ungleichbehandlung ein Ende zu bereiten.